Umwelt und Kondensat (AwSV)
Der Umgang mit Kondensaten aus Druckluft- oder Prozessluftsystemen unterliegt der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Kondensate aus ölgeschmierten Aggregaten sind als Gemische mit wassergefährdenden Stoffen zu betrachten; je nach eingesetztem Öl (mineralisch, synthetisch, emulsionsbildend) ist von WGK 2 bis 3 auszugehen. Damit gelten die Anforderungen an LAU-/HBV-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen; Herstellen, Behandeln, Verwenden), insbesondere Rückhaltung, Dichtheit, Überwachung, Fachbetriebspflichten und wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige. Indirekteinleitungen in die öffentliche Kanalisation bedürfen der Zustimmung des Betreibers der Abwasseranlage und müssen die lokalen Grenzwerte einhalten.
Umwelt- und Kondensatmanagement gemäss AwSV
Kondensatsammlung und -behandlung
Erfassung: Kondensate werden an allen Tiefpunkten mit niveaugesteuerten, verlustfreien Kondensatableitern erfasst; zeitgesteuerte Entwässerungen mit Druckluftverlusten sind zu vermeiden. Eine Trennung nach Herkunft (ölgeschmiert vs. ölfrei) minimiert Behandlungsaufwand.
Lagerung: Zwischenpuffer und Sammelbehälter sind flüssigkeitsdicht, chemisch beständig, mit ausreichendem Rückhaltevolumen (Auffangraum) und manipulationssicheren Anschlüssen auszulegen. Leitungen und Behälter sind dauerhaft zu kennzeichnen (Medium, Fließrichtung, Gefahrenpiktogramme).
Behandlung: Unbehandeltes Kondensat darf nicht in Boden oder Gewässer gelangen. Je nach Öltyp sind physikalische Koaleszenzabscheider, kombiniert mit Aktivkohle-Adsorption, oder membranbasierte Verfahren (Ultrafiltration) einzusetzen. Emulsionsstabile Kondensate aus synthetischen Ölen erfordern meist eine adsorptive oder membranbasierte Nachreinigung. Eine Probenahmestelle nach der Aufbereitungsstufe ist vorzusehen.
Öl-Wasser-Trenner: Auslegung, Betrieb, Überwachung
Öl-Wasser-Trenner sind nach dem Spitzenanfall (z. B. Start-/Stopp-Betrieb von Kompressoren), Ölart und Temperatur auszulegen.
Bewährt haben sich Systeme gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100 mit:
Vorabscheide- und Koaleszenzstufe, optional Aktivkohlepolitur,
automatischer Ölablasssperre bzw. Schwimmerabsperrung,
Füllstandssensorik für Ölschicht und Schlammfang,
Bypass- bzw. Notabschaltung bei Überlastung, leicht zugänglicher Probenahme. Betrieblich sind regelmäßige Eigenkontrollen (Sichtprüfung, Geruch, Füllstände), dokumentierte Wartungen und eine periodische Funktionsprüfung der Sensorik durchzuführen. Grenzwerte (z. B. pH 6,5–9,5; Kohlenwasserstoffe ≤ 20 mg/L, sofern lokal vorgegeben) sind einzuhalten.
leicht zugänglicher Probenahme. Betrieblich sind regelmäßige Eigenkontrollen (Sichtprüfung, Geruch, Füllstände), dokumentierte Wartungen und eine periodische Funktionsprüfung der Sensorik durchzuführen. Grenzwerte (z. B. pH 6,5–9,5; Kohlenwasserstoffe ≤ 20 mg/L, sofern lokal vorgegeben) sind einzuhalten.
Entsorgungswege
Behandeltes Kondensat: Indirekteinleitung nur mit Erlaubnis und bei gesicherter Einhaltung der Grenzwerte. Alternativ vollständige Sammlung und Entsorgung als Abfall.
Ölphase und Schlämme aus Abscheidern: Entsorgung als gefährlicher Abfall über zugelassene Entsorger (z. B. AVV 13 05 07* wässrige Phase aus Öl-/Wasserabscheidern; 13 05 08* Schlämme; ölhaltige Filter/Adsorbentien üblicherweise 15 02 02*). Begleit- und Übernahmescheine sind im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) zu führen, sofern einschlägig.
Aktivkohle/Filter: Austausch nach Sättigung; separate, fachgerechte Entsorgung nach Stoffkonzept. Eine Vermischung mit anderen Abfallströmen ist zu vermeiden; Sammelstellen sind gegen Niederschlagseintrag und Überlauf zu sichern.
Überfüllungsalarme und Rückhaltesysteme- Sammelbehälter und Tanks für Kondensat und Ölfraktionen sind mit Überfüllsicherungen auszurüsten:
kontinuierliche Füllstandsmessung mit Grenzstandsmeldern,
selbsttätige Abschaltung des Zulaufs oder der Befüllpumpe bei Erreichen des Grenzstands,
optisch-akustische Alarmierung. Auffangräume/-wannen müssen das Volumen des größten Behälters (mindestens 100 %) zuzüglich Sicherheitszuschlag aufnehmen, flüssigkeitsundurchlässig und beständig sein. Ein Leckage- und Dichtheitsmonitoring (z. B. Leckanzeiger) ist vorzusehen.
Der Havarieplan beschreibt Szenarien (Leckagen an Leitungen/Behältern, Ausfall des Abscheiders, Überfüllung, Fehlbedienung) und legt fest:
Sofortmaßnahmen: Quellgebiet sichern, Zuläufe sperren, Abwasserleitungen mittels Absperrsack schließen, Bindemittel und Dichtkissen einsetzen, Tropfleckagen auffangen.
Alarmkette: interne Meldung (Betriebsleitung, Umweltkoordination), externe Meldung an untere Wasserbehörde/Entwässerungsbetrieb und ggf. Feuerwehr.
Ressourcen: Notfallsets an definierten Punkten, mobile Auffangwannen, Ersatzfilter, Sperrmittel für Kanäle.
Wiederanlauf: Ursachenanalyse, Reinigung/Entsorgung, Funktionsprüfung der Schutztechnik, Freigabe durch Verantwortliche. Regelmäßige Übungen und Unterweisungen sichern die Wirksamkeit.
Protokollierung und Nachweise
Betriebstagebuch: Eigenkontrollen, Wartungen, Störungen, Alarme, Abfallabholungen, Messwerte (pH, Temperatur, Leitfähigkeit, Kohlenwasserstoffe) mit Datum, Uhrzeit, Verantwortlichen.
Prüfungen: Wiederkehrende Prüfungen nach AwSV durch Sachverständige in den gesetzlich vorgegebenen Intervallen (typisch 5 Jahre, in Schutzgebieten verkürzt), inklusive Dichtheitsprüfung, Funktionskontrolle der Überfüllsicherung und Abscheider.
Abscheiderbetrieb: Dokumentation gemäß DIN 1999-100/DIN EN 858 (Schichtdicken, Entsorgung, Generalinspektionen).
Nachweisdokumente: Erlaubnisse zur Indirekteinleitung, eANV-Begleitscheine, Fachkundenachweise von Entsorgern, Kalibrier-/Prüfzertifikate der Sensorik.
Organisation: Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung, jährliche Unterweisung des Personals, Beauftragung von AwSV-Fachbetrieben für Einbau/Wartung.
Durch die Kombination aus technischer Kondensataufbereitung, organisatorischem Notfallmanagement und lückenloser Dokumentation werden die Anforderungen der AwSV erfüllt und Gewässer wirksam geschützt.