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Umwelt und Kondensat

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Umwelt und Kondensat (AwSV)

Der Umgang mit Kondensaten aus Druckluft- oder Prozessluftsystemen unterliegt der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Kondensate aus ölgeschmierten Aggregaten sind als Gemische mit wassergefährdenden Stoffen zu betrachten; je nach eingesetztem Öl (mineralisch, synthetisch, emulsionsbildend) ist von WGK 2 bis 3 auszugehen. Damit gelten die Anforderungen an LAU-/HBV-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen; Herstellen, Behandeln, Verwenden), insbesondere Rückhaltung, Dichtheit, Überwachung, Fachbetriebspflichten und wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige. Indirekteinleitungen in die öffentliche Kanalisation bedürfen der Zustimmung des Betreibers der Abwasseranlage und müssen die lokalen Grenzwerte einhalten.

Umwelt- und Kondensatmanagement gemäss AwSV

Kondensatsammlung und -behandlung

  • Erfassung: Kondensate werden an allen Tiefpunkten mit niveaugesteuerten, verlustfreien Kondensatableitern erfasst; zeitgesteuerte Entwässerungen mit Druckluftverlusten sind zu vermeiden. Eine Trennung nach Herkunft (ölgeschmiert vs. ölfrei) minimiert Behandlungsaufwand.

  • Lagerung: Zwischenpuffer und Sammelbehälter sind flüssigkeitsdicht, chemisch beständig, mit ausreichendem Rückhaltevolumen (Auffangraum) und manipulationssicheren Anschlüssen auszulegen. Leitungen und Behälter sind dauerhaft zu kennzeichnen (Medium, Fließrichtung, Gefahrenpiktogramme).

  • Behandlung: Unbehandeltes Kondensat darf nicht in Boden oder Gewässer gelangen. Je nach Öltyp sind physikalische Koaleszenzabscheider, kombiniert mit Aktivkohle-Adsorption, oder membranbasierte Verfahren (Ultrafiltration) einzusetzen. Emulsionsstabile Kondensate aus synthetischen Ölen erfordern meist eine adsorptive oder membranbasierte Nachreinigung. Eine Probenahmestelle nach der Aufbereitungsstufe ist vorzusehen.

Öl-Wasser-Trenner: Auslegung, Betrieb, Überwachung

Öl-Wasser-Trenner sind nach dem Spitzenanfall (z. B. Start-/Stopp-Betrieb von Kompressoren), Ölart und Temperatur auszulegen.

Bewährt haben sich Systeme gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100 mit:

  • Vorabscheide- und Koaleszenzstufe, optional Aktivkohlepolitur,

  • automatischer Ölablasssperre bzw. Schwimmerabsperrung,

  • Füllstandssensorik für Ölschicht und Schlammfang,

  • Bypass- bzw. Notabschaltung bei Überlastung, leicht zugänglicher Probenahme. Betrieblich sind regelmäßige Eigenkontrollen (Sichtprüfung, Geruch, Füllstände), dokumentierte Wartungen und eine periodische Funktionsprüfung der Sensorik durchzuführen. Grenzwerte (z. B. pH 6,5–9,5; Kohlenwasserstoffe ≤ 20 mg/L, sofern lokal vorgegeben) sind einzuhalten.

  • leicht zugänglicher Probenahme. Betrieblich sind regelmäßige Eigenkontrollen (Sichtprüfung, Geruch, Füllstände), dokumentierte Wartungen und eine periodische Funktionsprüfung der Sensorik durchzuführen. Grenzwerte (z. B. pH 6,5–9,5; Kohlenwasserstoffe ≤ 20 mg/L, sofern lokal vorgegeben) sind einzuhalten.

Entsorgungswege

  • Behandeltes Kondensat: Indirekteinleitung nur mit Erlaubnis und bei gesicherter Einhaltung der Grenzwerte. Alternativ vollständige Sammlung und Entsorgung als Abfall.

  • Ölphase und Schlämme aus Abscheidern: Entsorgung als gefährlicher Abfall über zugelassene Entsorger (z. B. AVV 13 05 07* wässrige Phase aus Öl-/Wasserabscheidern; 13 05 08* Schlämme; ölhaltige Filter/Adsorbentien üblicherweise 15 02 02*). Begleit- und Übernahmescheine sind im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) zu führen, sofern einschlägig.

  • Aktivkohle/Filter: Austausch nach Sättigung; separate, fachgerechte Entsorgung nach Stoffkonzept. Eine Vermischung mit anderen Abfallströmen ist zu vermeiden; Sammelstellen sind gegen Niederschlagseintrag und Überlauf zu sichern.

Überfüllungsalarme und Rückhaltesysteme- Sammelbehälter und Tanks für Kondensat und Ölfraktionen sind mit Überfüllsicherungen auszurüsten:

  • kontinuierliche Füllstandsmessung mit Grenzstandsmeldern,

  • selbsttätige Abschaltung des Zulaufs oder der Befüllpumpe bei Erreichen des Grenzstands,

  • optisch-akustische Alarmierung. Auffangräume/-wannen müssen das Volumen des größten Behälters (mindestens 100 %) zuzüglich Sicherheitszuschlag aufnehmen, flüssigkeitsundurchlässig und beständig sein. Ein Leckage- und Dichtheitsmonitoring (z. B. Leckanzeiger) ist vorzusehen.

Der Havarieplan beschreibt Szenarien (Leckagen an Leitungen/Behältern, Ausfall des Abscheiders, Überfüllung, Fehlbedienung) und legt fest:

  • Sofortmaßnahmen: Quellgebiet sichern, Zuläufe sperren, Abwasserleitungen mittels Absperrsack schließen, Bindemittel und Dichtkissen einsetzen, Tropfleckagen auffangen.

  • Alarmkette: interne Meldung (Betriebsleitung, Umweltkoordination), externe Meldung an untere Wasserbehörde/Entwässerungsbetrieb und ggf. Feuerwehr.

  • Ressourcen: Notfallsets an definierten Punkten, mobile Auffangwannen, Ersatzfilter, Sperrmittel für Kanäle.

  • Wiederanlauf: Ursachenanalyse, Reinigung/Entsorgung, Funktionsprüfung der Schutztechnik, Freigabe durch Verantwortliche. Regelmäßige Übungen und Unterweisungen sichern die Wirksamkeit.

Protokollierung und Nachweise

  • Betriebstagebuch: Eigenkontrollen, Wartungen, Störungen, Alarme, Abfallabholungen, Messwerte (pH, Temperatur, Leitfähigkeit, Kohlenwasserstoffe) mit Datum, Uhrzeit, Verantwortlichen.

  • Prüfungen: Wiederkehrende Prüfungen nach AwSV durch Sachverständige in den gesetzlich vorgegebenen Intervallen (typisch 5 Jahre, in Schutzgebieten verkürzt), inklusive Dichtheitsprüfung, Funktionskontrolle der Überfüllsicherung und Abscheider.

  • Abscheiderbetrieb: Dokumentation gemäß DIN 1999-100/DIN EN 858 (Schichtdicken, Entsorgung, Generalinspektionen).

  • Nachweisdokumente: Erlaubnisse zur Indirekteinleitung, eANV-Begleitscheine, Fachkundenachweise von Entsorgern, Kalibrier-/Prüfzertifikate der Sensorik.

  • Organisation: Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung, jährliche Unterweisung des Personals, Beauftragung von AwSV-Fachbetrieben für Einbau/Wartung.

Durch die Kombination aus technischer Kondensataufbereitung, organisatorischem Notfallmanagement und lückenloser Dokumentation werden die Anforderungen der AwSV erfüllt und Gewässer wirksam geschützt.