Klare technische und vertragliche Schnittstellen für Planung, Installation und Betrieb
Ziel ist es, die technischen, organisatorischen und betrieblichen Zuständigkeiten zwischen Generalunternehmer (GU) und Nutzer (z. B. Mieter, Betreiber, interner Produktionsbereich) für die Druckluftversorgung in Gebäuden eindeutig zu definieren. Die Abgrenzung betrifft insbesondere Leistungsumfang in Planung und Ausführung, technische Schnittstellen (z. B. Übergabepunkte, Versorgungsgrenzen), Verantwortlichkeiten für Wartung, Betrieb und Prüfpflichten und Kostenaufteilung und Nachrüstoptionen. Eine klare Abgrenzung der Druckluftsysteme zwischen GU und Nutzer ist technisch, rechtlich und organisatorisch essenziell. Sie verhindert Kostenfallen, Sicherheitsrisiken und Betreiberunklarheiten und ermöglicht einen reibungslosen Aufbau, Betrieb und späteren Umbau der Druckluftversorgung.
Druckluftanlagen haben typischerweise einen hohen Individualisierungsgrad. Der konkrete Bedarf (Druck, Volumenstrom, Qualität, Redundanz) hängt stark von den Produktionsprozessen und Nutzeranforderungen ab.
Typische Risiken bei fehlender Abgrenzung:
Über- oder Unterdimensionierung der Grundversorgung
Haftungsunsicherheit bei Prüfpflichten (z. B. Druckbehälter)
Versorgungsunterbrechungen durch ungeplante Nachbauten
Doppelausbau oder Inkompatibilität von Komponenten
Konflikte bei Wartung, Störung oder Umbau
Generalunternehmer-Leistungen (Basisausbau)
Technische Infrastruktur bis zur Versorgungsgrenze, z. B.:
zentrale Kompressoranlage (optional, je Projekt)
Hauptleitung bis Technikraum oder Medienversorgungspunkt
Druckluftsteigleitung und Rohrnetz bis definierte Übergabepunkte
ggf. Anschlusspunkte mit definiertem Nenndruck / -durchfluss