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Erforderlicher Gehör- und Augenschutz in Kompressornähe

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Erforderlicher Gehör- und Augenschutz in Kompressornähe

Erforderlicher Gehör- und Augenschutz in Kompressornähe

Druckluftanlagen sind in technischen Gebäuden und Industrieanlagen unerlässlich. Kompressoren erzeugen jedoch erhebliche Lärmemissionen und können Partikel, Rost, Ölnebel oder Kondensat freisetzen. Facility-Management-Organisationen (FM) müssen daher einen systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherstellen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzausrüstungen bereitzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn der obere Auslösewert von 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) erreicht wird – dann ist Gehörschutz zu tragen und Bereiche als Lärmbereiche zu kennzeichnen. Bei Arbeiten mit Druckluft und bei Wartung sind zusätzlich Augenverletzungen durch ausströmende Partikel zu berücksichtigen. Dieses Kapitel erläutert die wesentlichen Anforderungen an Gehör- und Augenschutz im FM-Prozess.

Erforderlicher Gehör- und Augenschutz in Kompressornähe – Anforderungen, Gefährdungen und Umsetzung im Facility Management

Typische Geräuschquellen

Kompressoren erzeugen Lärm durch das Verdichten der Luft, rotierende Motoren, Lüfter, Ventile und das Abblasen von Druckluft. Die Schallpegel können je nach Bauart deutlich über 85 dB(A) liegen. Bei plötzlich entweichender Druckluft entstehen Impulsgeräusche, die Spitzenwerte über 137 dB(C) erreichen können. Solche Pegel überschreiten die gesetzlichen Auslösewerte; FM-Teams müssen die Lärmexposition messen und geeigneten Gehörschutz bereitstellen.

Typische Gefährdungen für die Augen

Druckluft kann Partikel, Rost, Ölnebel und Kondensat mitreißen. Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) weist darauf hin, dass von pneumatischen Anlagen Gefahren wie das Aufpeitschen von Schlauchleitungen, das Wegschleudern von Teilen und der Austritt von Druckluft, insbesondere in Verbindung mit Feststoff-Partikeln (Verschmutzung) ausgehen können. Bei Wartungsarbeiten besteht zudem ein erhöhtes Risiko durch unbeabsichtigte Druckluftstöße. Diese mechanischen Gefahren können das Auge verletzen; Staub und feste Partikel verursachen Reizungen oder Entzündungen, wenn kein ausreichender seitlicher Schutz vorhanden ist.

Zweck und Schutzwirkung

Ziel des Gehörschutzes ist es, die Schallbelastung auf ein gesundheitlich unbedenkliches Niveau zu reduzieren. Die DGUV-Regel 112-194 legt fest, dass Arbeitnehmer bei einer täglichen Lärmexposition ab 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruck von 135 dB(C) Gehörschutz zur Verfügung gestellt bekommen müssen. Erreichen die Pegel 85 dB(A) oder 137 dB(C), wird das Tragen von Gehörschutz verpflichtend und es müssen Lärmbereiche mit dem Gebotszeichen M003 „Gehörschutz benutzen“ gekennzeichnet werden. Der Gehörschutz soll den Schalldruck am Ohr unter 85 dB(A) senken; ideal sind 70–80 dB(A) unter dem Schutz. Übermäßige Dämmung ist jedoch zu vermeiden, damit Warnsignale noch wahrgenommen werden können.

Übliche Arten von Gehörschutz

Art des Gehörschutzes

Grundbeschreibung

Typischer Einsatz im FM-Umfeld

Ohrstöpsel

Kleine Pfropfen (Form- oder Schaumstoffstöpsel), die im Gehörgang getragen werden.

Für kurzzeitige Tätigkeiten, Inspektionen oder wenn das Tragen eines Helms nötig ist.

Kapselgehörschutz

Umschließt das gesamte Ohr; bietet höhere Dämpfung.

Längere Arbeiten in Kompressorräumen mit hohen Lärmpegeln.

Kombinierter Schutz

Kombination aus Stöpsel und Kapsel sowie spezielle Systeme mit elektronischer Dämpfung.

Bei extrem hohen Lärmpegeln oder wenn zusätzlich Funkkommunikation erforderlich ist.

Anwendung im Facility Management

FM-Verantwortliche müssen anhand von Lärmmessungen beurteilen, ob die gesetzlichen Auslösewerte überschritten werden. Bei einer Exposition über 80 dB(A) ist Gehörschutz bereit zu stellen; ab 85 dB(A) ist das Tragen zwingend. Die Auswahl des Gehörschutzes orientiert sich an der gemessenen Schallbelastung, der Tragedauer, der individuellen Passform und der Kompatibilität mit anderer PSA (z. B. Schutzbrille, Helm). Schutzausrüstungen müssen CE-konform sein und regelmäßig auf Schäden geprüft werden. Der FM-Bereich hat sicherzustellen, dass Gehörschutz jederzeit verfügbar und gut gekennzeichnet ist; Mitarbeitende sowie Fremdfirmen sind zu unterweisen und die Nutzung zu überwachen.

Zweck und Schutzwirkung

Augenschutz verhindert Verletzungen durch feste oder flüssige Partikel, Druckluftstöße, Kondensat oder chemische Rückstände. Nach §5 ArbSchG und der PSA-Benutzungsverordnung müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Augen- und Gesichtsschutzmittel bereitstellen, wenn Gefahren nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden können. Mechanische Gefährdungen – beispielsweise Staub, Späne und Splitter – erfordern seitlichen Schutz; die Risiken hängen von der Masse und Geschwindigkeit der Partikel ab. Bei Spülarbeiten an Druckluftsystemen ist das Tragen von Augenschutz obligatorisch, um das Auge vor austretenden Medien zu schützen.

Übliche Formen des Augenschutzes

Art des Augenschutzes

Grundbeschreibung

Typischer Einsatz im FM-Umfeld

Schutzbrille (Gestellbrille)

Eng anliegende Brille mit seitlichem und häufig auch oberem Schutz.

Allgemeine Arbeiten am Druckluftsystem; Inspektionen oder Montage, bei denen Partikel auftreten können.

Vollsichtschutz (Korbbrille)

Umschließt den gesamten Augenbereich; besitzt seitlichen und oberen Abschluss.

Arbeiten mit erhöhter Partikelbelastung oder Einsatz von Druckluft; schützt vor Staub, Rost und Spritzern.

Gesichtsschutz/Visier

Schützt Augen und Gesicht; als Schild oder Visier ausgeführt.

Wartungsarbeiten mit Druckentlastung, Abschlagen von Leitungen, Arbeiten mit Chemikalien oder Kondensat.

Anwendung im Facility Management

Der geeignete Augenschutz richtet sich nach der Tätigkeit und der ermittelten Gefährdung. Bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Kompressoren oder Druckluftleitungen muss eine Vollsicht- oder Gesichtsschutzbrille getragen werden, um die Augen vor austretender Luft mit Partikeln zu schützen. Schutzbrillen mit seitlichem Schutz sind für allgemeine Inspektionen ausreichend. FM-Organisationen müssen sicherstellen, dass Augenschutzmittel in gutem Zustand und in ausreichender Anzahl vorhanden sind und regelmäßig gereinigt werden. Bereiche, in denen Augenschutz vorgeschrieben ist, müssen mit dem Gebotszeichen M004 „Augenschutz benutzen“ nach ASR A1.3 gekennzeichnet werden. Mitarbeitende und Fremdfirmen sind zu unterweisen; Beschädigte oder abgenutzte Schutzbrillen dürfen nicht eingesetzt werden.

Sicherheitskennzeichnung

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 regelt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Lärmbereiche müssen mit dem Gebotszeichen M003 „Gehörschutz benutzen“ versehen werden; Bereiche mit Gefahr für die Augen mit M004 „Augenschutz benutzen“. Diese Kennzeichen sind gut sichtbar anzubringen, z. B. am Eingang zum Kompressorraumbereich oder an Wartungspunkten. Sie erhöhen die Aufmerksamkeit und unterstützen die Einhaltung der PSA-Pflicht sowohl bei eigenem Personal als auch bei Fremdfirmen.

Integration in FM-Prozesse

Persönliche Schutzausrüstung ist Bestandteil des strukturierten FM-Prozesses. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen werden in Betriebsanweisungen und Wartungsplänen dokumentiert. Arbeitsfreigaben und Erlaubnisscheine für Arbeiten in Kompressorräumen müssen eine PSA-Prüfung enthalten. FM sorgt dafür, dass Gehör- und Augenschutz in den Beschaffungsprozess integriert, lagerfähig und jederzeit verfügbar sind. Schulungen und Unterweisungen zur richtigen Handhabung und Pflege der Schutzausrüstung sind regelmäßig durchzuführen. Prüf- und Wartungszyklen für Kompressoren und deren Sicherheitseinrichtungen sind einzuhalten, um unbeabsichtigte Druckluftstöße oder Leckagen zu vermeiden.

Rollen und Verantwortlichkeiten im Facility Management

Rolle / Funktion

Grundlegende Verantwortung

Betreiber / Eigentümer

Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen; Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Bereitstellung von PSA; Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Facility Manager

Organisation, Kontrolle und Dokumentation der Schutzmaßnahmen; Beschaffung und Prüfung von Gehör- und Augenschutz; Sicherstellung der Kennzeichnung und Unterweisung.

Instandhaltungspersonal

Nutzung der vorgeschriebenen PSA; Beachtung der Betriebsanweisungen; Meldung von Defekten oder Mängeln an der Schutzausrüstung.

Fremdfirmen / Dienstleister

Einhaltung der geltenden Schutzvorgaben vor Ort; Mitwirkung an Unterweisungen und Tragen der bereitgestellten PSA.

Zusammenfassung und FM-Relevanz

Gehör- und Augenschutz in der Nähe von Kompressoren sind zentrale Elemente des Arbeitsschutzes in Druckluftsystemen. Gesetzliche Auslösewerte – 80 dB(A)/135 dB(C) für die Bereitstellung und 85 dB(A)/137 dB(C) für die Tragepflicht von Gehörschutz – müssen überwacht und eingehalten werden. FM-Verantwortliche haben die Aufgabe, Lärm und mechanische Gefahren zu bewerten, geeignete Schutzausrüstung auszuwählen und diese konsequent in Betriebsabläufe zu integrieren. Eine klare Kennzeichnung mit den Gebotszeichen M003 und M004, regelmäßige Unterweisungen sowie die Überprüfung der Schutzausrüstung erhöhen die Sicherheit und Compliance. Die strukturierte Umsetzung dieser Maßnahmen trägt zur nachhaltigen und sicheren Bewirtschaftung von Anlagen bei, schützt Mitarbeiter vor dauerhaften Hör- und Augenverletzungen und stärkt das Risiko- und Qualitätsmanagement im Facility Management.