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Druckluftanlagen: Brandschutz

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Brandschutz: Druckluftanlagen

Brandschutz: Druckluftanlagen

Druckluftanlagen sind in Industrie und Großbetrieben zentrale Energiesysteme. Wegen der hohen Arbeitsdrücke (typ. ~10 bar) und enthaltenen Energien bergen sie jedoch besondere Gefahren. Ein systematisches betriebliches Brandschutzkonzept für Kompressorräume soll Sach- und Personenschäden sowie Produktionsausfälle im Brandfall vermeiden. Dabei müssen technische, organisatorische und rechtliche Aspekte integriert werden. Aufbauend auf Normen wie DIN 77200, ISO/IEC 27001/62443 und Gesetzeswerken auf EU- (z.B. PED 2014/68/EU) und Bundesebene (z.B. BetrSichV, ArbSchG, ArbStättV, MBO/LBO) wird ein praxisnaher Leitfaden erstellt.

Ein betriebliches Brandschutzkonzept für Druckluftanlagen muss bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen kombinieren, um Zündquellen zu minimieren, verbleibende Brandlasten zu beherrschen und im Notfall schnell zu reagieren. Zentrale Schutzziele: sichere Abfuhr der Verdichtungswärme (Lüftung/Klima), Verhinderung von Ölnebel-Anreicherung, Notabschaltung im Brandfall, sowie regelmäßige Prüfungen (siehe BetrSichV/TRBS). Prioritäten: 1) Gefährdungsbeurteilung am Anlagenstandort durchführen (TRBS 1111), 2) technische Schutzmaßnahmen (z.B. bessere Filter, Abschottungen) realisieren, 3) organisatorische Vorgaben (Unterweisung, AWF-Konzepte) umsetzen, 4) Inventarisierung und CAFM-Dokumentation aller Prüfungen und Fristen.

Brandschutz für Druckluftanlagen

Begriffsklärungen und Grundlagen

Druckluftanlage: Kompressoren (ölgeschmiert oder ölfrei) mit Verdichterelementen, Kühlern und Speicherbehältern zur Erzeugung und Verteilung von Druckluft. Kompressorraumanforderungen: aus Brandschutzsicht sind insbesondere Abstände, luftseitige Anschlüsse und Entrauchung relevant. Die Anlagenklasse richtet sich nach Druck-Volumen-Produkt (nach PED) und Druckgeräterichtlinie bzw. BetrSichV – typ. gilt: Anlagen mit ps×V > 50 bar·l sind überwachungsbedürftig. Druckluftqualität: Regelwerk DIN EN ISO 8573-1:2010 definiert Reinheitsklassen. Für allgemeine Industrieanwendungen wird oft Qualitätsklasse 3:3:3 (Partikelklasse 3, Taupunktklasse 3, Ölklasse 3) angestrebt – das entspricht z.B. ≤90.000 Partikeln (0,5–1 μm)/m³, ≤1 mg/m³ Öl und Taupunkt ≤ –20 °C.

Rechts- und Normenrahmen

Regelwerk

Kerninhalt

Geltungsbereich auf Druckluftanlagen

Zuständigkeit/Nachweis

Musterbauordnung/Länderbauord.

Anforderungen for Kompressorräume (Brandabschnitt, Feuerwiderstand, Belüftung) gemäß § 12–14 MBO/LBO

Ab brandschutztechnischer Gebotsnorm (z.B. Trennung von Lösemittellagern) und bei „besonders gefährlichen Anlagen“.

Brandschutzfachplaner/Behörde; Nachweise durch Brandschutznachweis.

ArbStättV § 23, ASR A2.2

Arbeitsstättenrichtlinien (Brandschutzmaßnahmen, Fluchtwege, Feuerlöscher)

Kompressorräume gelten als Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung → Pflicht zu betrieblicher Brandbekämpfung (<400 m²: mind. Feuerlöscher 6 kg oder CO₂).

Arbeitgeber (FM); Unterweisung, Betriebsanweisung, Kennzeichnung.

ArbSchG § 5

Gefahrenermittlung/Gefährdungsbeurteilung

Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung der gesamten Drucklufterzeugung.

Betreiber/Sicherheitsfachkraft; Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung).

BetrSichV §§ 3,14-15, Anhang 2

Betrieb und Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (EG- konform)

Alle drucklufttragenden Behälter mit ps·V > 50 bar·l (Kategorie bP/bp) müssen in ein Prüfprogramm (Innere Prüfung ~5J, Festigkeitsprüfung ~10J). Sicherheitsventile jährlich prüfen.

Betreiber: Gefährdungsbeurteilung, Bedienanleitung. Befähigte Personen/TRBS 1203 (§15 BetrSichV) für Prüfungen oder Einbindung ZÜS (je nach Kategorie).

TRBS 1111

Methodik der Gefährdungsbeurteilung

Vorgehensweise zur Gesamtsicht aller Gefahren (z.B. heiße Maschinenteile, Druckentlastung, Leckagen, Ölnebel).

Arbeitgeber muss nach ArbSchG gemäß TRBS 1111 alle Gefährdungen systematisch bewerten.

TRBS 2141

Gefährdungen durch Dampf und Druck

Hinweise zu Erfordernissen beim Betrieb von Anlagen mit unter Druck stehenden Gasen(z.B. Kompressoren).

Befähigte Person für Betriebssicherheit, Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.

TRBS 1201 und BetrSichV Anhang 2

Prüfpflichten/ -intervalle (ZÜS vs. befähigte Person)

Prüfpflichten entsprechend Dimension (siehe Punkt „Betrieb/Instandh.“). ZÜS-Prüfung hängt von Fluidgruppe und Kategorie ab (s. Anhang 2 BetrSichV.

ZÜS oder bef. Person nach Anhang 2 BetrSichV (z.B. Kategorie bP: Innere Prüfung alle 5 J).

ATEX 1999/92/EG, 2014/34/EU, u.a.

Explosionsschutz bei brennbaren Medien im Ansaug-/Nutzbereich

Nur relevant, wenn im Umfeld (s. Prozesse) brennbare Gase/Dämpfe/Stäube vorliegen. Zonenkonzept nach DIN EN IEC 60079-10-1/2: z.B. Zone 2 wenn gelegentliche Dampf-/Staubentwicklung.

Explosionsschutz-Fachkraft; Explosionsschutzdokument; Schnittstellen mit Brandschutzkonzept (z.B. Abschaltung bei FG).

DGUV V3/Regel 100-500

Elektrische Sicherheit, Druckluftstrahler

Sicherstellung elektrischer Prüfungen (DGUV V3) und Schulung bei Nutzung von Druckluftreinigungsgeräten

Elektrofachkräfte; Unterweisungen; Prüfintervalle.

VDI/DIN-Normen

Technische Ausführung, Lüftung, Einsatz

z.B. VDI 2050-1 (Lüftung/Klima für Aggregaträume), DIN EN 1012 (Kompressorsicherheit), VDMA 15390-1 (Energieprüfung).

Planer/Ingenieur; Nachweise durch Berechnungen/Berichte; Dokumentation im FM-System.

Die konkrete Anwendung der Regelwerke kann länderspezifisch variieren (z.B. Brandschutzanforderungen in Bundesländern). Fachplaner oder Fachfirmen sind bei Auslegung (z.B. Türen F90, Entrauchung) hinzuzuziehen. Zertifikate (CE-Kennzeichnung von Kompressoren nach PED) und Konformitätserklärungen sind zu archivieren.

Gefährdungsbeurteilung (nach TRBS 1111)

Die Gefährdungsbeurteilung geht systematisch vor: Identifikation aller relevanten Gefährdungen (siehe Typologie unten) – Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensausmaß – und Festlegung von Maßnahmen.

Ein möglicher Bewertungsmaßstab (Bsp. 1–5 für Eintritt und Auswirkung) und Akzeptanzkriterien sollten festgelegt werden. Gefahrenkategorien z.B.:

  • Technische Risiken: Druckluftspeicher (Druckentlastung), heiße Oberflächen (Kühler, Motoren), elektrische Führungen (Kurzschluss, Überspannung), Schwingungen.

  • Umwelt-/Stoffrisiken: Ölnebel und Ölaerosole (Brandlast, Gesundheit), Ölfüllstände, Kondensat (Ölabscheider) und Entsorgung.

  • Explosionsrisiken: (nur ggf. ATEX-relevant) Fremdeintrag brennbarer Stoffe (Ansaugung, Gebäudeluft).

  • Brandlasten: Lagerung von Schmierstoffen, Filterkerzen, Presswerkstoffen; Staub-/Fusselfilter im Raum.

  • Organisatorisch: Fehlbedienung, unzureichende Wartung (lubricants, Kühlkreislauf), Heißarbeiten nahe Kompressoren, mangelhafte Reinigung (Staubansammlungen).

  • Betriebs-/Externe Einflüsse: Notbetrieb (z.B. Notstrom), LOTO-Situationen, Brandmelderintegration, Sturmfluten/Chemikalienauslauf etc.

Jeder Punkt ist zu bewerten (Matrix z.B. wie in TRBS 1111). Beispiel: Ölnebel im Raum (gesundheitsgefährdend und brandfördernd) könnte als hoch bewertet werden, wenn Lüftung fehlt. Die Bewertung führt zu Priorisierung von Kontrollmaßnahmen (z.B. Verbesserung Filtration, regelmäßige Ölnebelmessung, Einsatz von Lüftungsanlagen).

Brandgefahrenanalyse für Kompressorräume

  • Zündquellen: Heiße Motor- oder Lagerstellen (kritisch bei Ölleckagen), Kurzschlüsse/Blitzschlag an elektrischen Teilen, Reibungswärme von defekten Lagern, statische Aufladung (bes. bei Druckluftstrahlern. Auch Fremdwärmeeintrag (z.B. direkte Sonneneinstrahlung auf Fenster) kann Überhitzung fördern. Brandursachen-Beispiel: unzureichender Ölstand bei laufendem Kompressor führte zu heißgelaufener Kurbelwelle und Entzündung von Ölnebel.

  • Brandlasten & Brennbares Material: Hauptsächlich Schmieröle (Motorenöl, Getriebeöl) und Öle von nachgeschalteten Filtern, Verpackungen o.ä. gelagerter Betriebsmittel. Außerdem synthetisch beschichtete Schallhauben, Filtermaterialien (z.B. Vliesfilter). Kabeltextilien und Holz/Papier (Verpackung) können ebenfalls brennen. Notablassdruckluft (nach Sicherheitsschaltung) sollte in Abwasser/Kanal abgeleitet werden (Ölabscheider, Bodenablauf). Umweltseite: Abwassergruben oder Ölsammler müssen brandschutzgerecht ausgebildet sein.

  • Raumgliederung: Kompressorräume werden als separater Brandabschnitt mit Feuerwiderstandsklasse (z.B. F90-A/B) ausgeführt. Alle Durchdringungen (Kabel, Leitungen) müssen gemäß DIN 4102-11/DIN EN 1366 abgeschottet sein. Türen: selbstschließend, Rauchdicht (Beschlagarm, ca. F30). Mindestabstände siehe DIN 14092-4 (z.B. Liegeplätze und Brandschutzelemente). Fluchtwege müssen frei bleiben und mittels Notbeleuchtung beschildert sein. Bodenablauf: explosible Stoffe in Abläufen vermeiden – Ölabscheider vorgeschaltet (Schnittstelle Wasserrecht beachten). Kennzeichnung: „Kompressorraum – Brandabschnitt“ und Gefahrenhinweise (Heiße Oberfläche).

Schutzziele und Brandschutzmaßnahmen- Baulicher Brandschutz

  • Brandschutzklassen: Kompressorräume als Teil eines Rauch-/Brandabschnitts mit F-Klassifizierung (z.B. F90 für Wände, Boden, Decke). Türen mind. F30-B nach DIN 4102 oder E30 nach EN. Keine brennbaren Einbauten.

  • Abschottungen: Kabel-, Rohr- und Lüftungsdurchführungen müssen gemäß DIN 4102-11 feuergeschottet sein (Schottmasse auf Umgebungstemperatur beachten).

  • Trennung/Anordnung: Kompressor getrennt von Lager (z.B. Papier oder brennbare Flüssigkeiten) durch Fassaden oder Brandsperren. Nachbarräume: möglichst gering belegen. Räume mit Leichtflüssigkeiten (> 20 l Diesel/etc.) nicht angrenzen ohne massive Trennung.

Anlagentechnischer Brandschutz

  • Branddetektion: Wahl geeigneter Melder (mehrkanalig: Temperaturwarnung statt Rauchmelder wegen Ölnebel). Hitze- oder Thermodifferenzialmelder am heißesten Punkt (motor/regler).

  • Autom. Feuerlöschung: In kleinen Kompressorräumen kaum gebräuchlich; Sprinkler oder Wassernebel sind selten in geschlossenen Räumen mit sensibler Technik wegen Wasserschaden-Potenzial. Gaslöschanlagen (CO₂/N₂) nur bei dauerndem Aufenthalt von Personal problematisch. Allenfalls CO₂-Löschung unter Nutzung von Sicherheits- (Verzögerung, Lautsprecher) bzw. „Retten-“ Zonen, mit manueller Auslösung (vgl. DIN VDE 0833).

  • Sicherheitseinrichtungen: Überdruckventile am Behälter und Motoren (Schutz vor Überdruck/Überhitzung). Temperatur-, Druck- und Ölstandswächter mit Signalisierung/-schaltung. Lastabwurf/Not-Aus: Kompressoren müssen sich im Brandfall abschalten lassen (z.B. Schnittstellensoftware oder Hardware-Not-Aus-Schaltung). Die Druckluft-Abblaseleitung muss in sicheren Bereich/Kanal geführt werden (nicht in Aufenthaltsraum).

  • Lüftung (VDI 2050-1): Ausreichende Zuluft und Abluft gem. berechenter Raumvolumenströme (z.B. 6–10 fache Luftwechsel). Keine Kurzschlussströmung – Zuluft ideal aus Bereich unter Flur oder Front, Abluft oben. Abluftfilter (z.B. ULPA-Filter) halten Ölnebel zurück. WRG-System (Platten-/Quellentausch) kann integriert werden; in Brandszenarien sollte WRG abschaltbar sein (Brandklappe verhindert Rückstrom). Not-Aus-Lüftung: Nach Zuluftabschaltung Entrauchung bedenken.

  • Triggereinbindung: Kompressoranlagen in die Gebäudeleittechnik (GLT) einplanen: Kontakte an Brandmeldesystem, Heizsystem, Stromnetz (Lastmanagement). Z.B. bei Flammenspuren Abschaltung (via GLT Meldung) oder WEALTH cut-off Ampelsignale.

  • Redundanz: N+1-Auslegung von Kompressoren, Teillastbetrieb möglich. Als Schutzziel muss ein schonender Herunterfahren bei Brand gesichert sein (vs. schnellem Stopp, der z.B. Sicherheitsventil-Überlast vermeidet). Residualluft nach Netz-Ausfall kann über Spindelventil ins Rohrnetz abgesichert werden.

Organisatorischer Brandschutz

  • Betriebsanweisung: Klare Regelungen für Betrieb, Wartung, Reinigung. Speziell: nie Öffnen eines heißen Kompressors im Betrieb, regelmäßige Filter- und Ölstandskontrolle.

  • Heißarbeiten: Vor Freigaben durch Feuer- und Explosionsschutzbeauftragten mit Checkliste (HEISSarbeitsgenehmigung). Gemeinsame Sicherheit, z.B. Tragen von persönlichem Feuerlöscher.

  • LOTO-Drucklos-Schaltung: Verfahren beschreiben (Druck ablassen vor Wartung/Filterwechsel). Abschluss mit Wideranlaufkontrolle via Checkliste. (Siehe TRBS/TRGS für LOTO).

  • Fremdfirmenmanagement: Unterweisungen/Baustellenordnung inkl. Brandschutznachweis; Pflicht zum Mitführen UVV-konformer Feuerlöscher.

  • Unterweisungen/Brandübungen: Regelmäßige Unterweisung aller Nutzer auf Ablauf im Brandfall (siehe ASR A2.2: Alarmkette≥3 Stationen, Rettungsplan, Notdienste.

Alarmierung/Evakuierung

  • Brandmeldeanlage (BMA): Wenn zuständig (z.B. Gr0ßbetrieb ≥2 000 m² oder publikumsverkehre), mindestens optisch-akustische Warnung; andernfalls für interne Alarmierung mind. Warnlampe + Sirene im Kompressorraum. Automatische Meldung an Feuerwehraufschaltung nur bei hoher Gefährdung.

  • Meldewege/Eskalation: Definition, wer bei Alarm informiert wird (z.B. Schichtführer → BSB → Feuerwehr). Bereits bei Geruch oder Rauch sofort alle Personen evakuieren.

  • Kennzahlen/Evakuierung: Vorhaltezeit/Aufenthaltsverbote regeln (Brandfallübung alle 2 Jahre, Kennzahlen für Reaktionszeit (z.B. < 2 min Full Response).

Schnittstellen

  • Lüftung und Klima (VDI 2050-1): Gemäß Lüftungskonzept (s.o.) mit Brandschutzklappen (an Zuluft- und Abluftöffnungen). Klappen schließen im Feuerfall (kommuniziert über Brandmelder). Steuerung zw. Kompressor (WRG-Bypass, Alarm).

  • Elektro/DGUV V3: Alle elektrischen Betriebsmittel (Motorschalter, Schaltnotaus) nach DGUV V3 (ehem. BGV A3) prüfen (mind. alle 4 Jahre). Potenzialtrennung und Blitzschutz (EMV); E-Stop erreichbar am Laufweg.

  • GLT: Integration von Status- und Störmeldungen (Druck, Temp, Öl) in Gebäudeleittechnik/ visual Systems. Logische Verknüpfungen (z.B. Brand => automatische Abschaltung des Kompressors).

  • WRG/Energie: Nutzung von Kondensatwärme (VDI 3810) oder Abwärme (Motorenabwärme) in Heizungssystem - aber notfallmäßig abschaltbar bei kritischem Ölverlust (Brand). Energiezähler für Betriebskontrolle.

Betrieb, Instandhaltung und Prüfpflichten

  • Prüfintervalle (BetrSichV/TRBS/TRGS): Beispiel für überwachungsbedürftige Anlagen: Druckbehälter innen ~5 Jahre, Festigkeit ~10 Jahre (ANH II BetrSichV, Risikoangegebenen Fluidgruppen) . Sicherheitsventile: jährlich Test/Dokumentation (TRBS 1201). Kompressoren und Steuerung: jährlich durch Fachkraft. Leitungsleckageprüfung: halbjährlich, Feinleckagenanalyse (dB-Methode) alle 3 Jahre. Druckluftqualität (ISO 8573-1): in reinhaften Anwendungen monatlich, sonst quartalsweise (jährlich Zertifikat) – Festlegung nach Risikoanalyse. Energieprüfung (VDMA 15390-1): ~3 Jahre mit Report.

  • Prüfumfänge: Für jede Komponente: z.B. Kompressor (Öldurchfluss, Temperatur, Vibrationsüberwachung, Leckagen), Ölabscheider (Abscheideleistung, elektronische Steuerungen), Trockner/Filter (Drucktaupunkt, Ölrückstand), Speicher (Druckprüfungen, seitliche Korrosion, Ruhezeitprüfung). Dokumentation in Prüfbuch.

  • Personen/Rollen: Befähigte Personen (nach TRBS 1203) für Druckanlagen; ZÜS (bei Y/Kat.) einbeziehen; Hersteller/Herstellerwartung für Kirkonsole. Der Betreiber trägt Gesamtverantwortung.

  • Doku/Nachweise: Digitale Prüfbücher (CAFM)-gestützt: Anlagendaten (Baujahr, Plakette), Gefährdungs-/Risikozuordnung, Fristen (Terminierung), Befunde. Messprotokoll-Verwaltung (z.B. Taupunkt, Partikelzählung, Ölgehalt). Mängelbeseitigung, Änderungskontrolle (Änderung Druck oder Rohrnetz -> Nachrechner nach TRBS, ggf. Nachzulassen durch Fachgutachter).

Inbetriebnahme/Abnahme

  • Checklisten: Funktion und Sicherheit vor der Inbetriebnahme prüfen: Korrekte Installation (CE-konform!), Unversehrtheit (z.B. keine Montagegreifer offen), Markenkennzeichen. Sicherheitsfunktionen: OK-Wert von Überdruckventilen, Temperatursensoren kalibrieren, Steuerungslogik (Not-Aus), Abschalt-Interlocks testen. Heute zulässige Korrekturdrucke oder Plausibilität. Prüfung des Lüftungssystems (Luftvolumenstrom, Klappen).

  • Dokumentation: Vollständiges Protokoll (Abb. nach TRBS 1201) mit Auflistung aller Prüfungen (s. Betrieb). Herstellerdokumente und Bedienungsanleitung in deutsch. Konformitätsnachweise (CE-Konformitätserklärung PED Module, EG-Baumusterprotokoll). Anlagenpass ggf. nach DIN EN 773 (Differenzdruckmessung).

  • Fremdfirmen: Vorherige Lastprobe (Kaltstart), sicherstellen, dass jedes eingesetzte Gerät ordnungsgemäß DDRM-konform ist.

ATEX‐Fallunterscheidung (falls relevant)

  • Kriterien: Liegt z.B. ein Prozessanschluss in explosionsgefährdeter Zone (z.B. Absaugung Lackiererei) oder kann über Kompressoransaugung Brandgase geführt werden? Ist Ölfeuerungsbetrieb (C3 Kraftstoffe) nahe?

  • Zonenkonzept: Nach TRBS 2152-1/DIN EN IEC 60079-10-1: Bestimmung der Zone (z.B. Zone 2 in Nähe von Schleifmaschinen mit brennbaren Stäuben). Explosionsschutzdokument erstellen (für Zone, geprüfte elektrische Ta = Gastemp., etc.).

  • Schnittstellen: Elektrische Ausrüstung muss Ex-zugelassen sein; Kompressor selbst in Nicht-Ex‐Schutzart (IP54) belassen, aber im Brandfall sicher abschaltbar. Rauch-/Brandmelder können ggf. Starter (Ex-FM) triggern, wenn gasgefährdet. WRG-Klappen bei Zündungsschaltung schließen.

Vorlagen (Musterdokumente)

  • Brandschutzkonzept (Template): Schablone mit Kapiteln: Anschlussprojekt, Risikoeinstufung, Brandabschnittsbild, Zündquellen. Checklisten für Abnahmen (Sicherheitsventil, Not-Aus, Rohrleitungskennzeichnung, Prüfbescheide).

  • Gefährdungsbeurteilung und Risikomatrix: Beispielstabelle (Risiken×Maßnahmen). Hot Work-Genehmigungsformular; LOTO/Drucklos-Checkliste.

  • Betriebsanweisung: Punkte: Gefahren grün-blau, persönliche Schutzausrüstung (PSA), erforderliche Abschaltungen. Wartungshandbuch: Prüfplan.

  • Audit-Checkliste (Walkthrough): Schwerpunkt Brandschutz (Türen F90, Filterzustand, Brandschutzschalterfunktion, Dokumentenprüfung). Prüfumfang-Listen für Wiederholungsprüfungen (Terminvorausplanung).

Best Practices und Lessons Learned

  • Typische Fehler: Unzureichende Wärmeabfuhr (Kühler Standort falsch, wenig Ventilation) führt zu Dauerüberhitzung. Brandmelder oft falsch platziert über Ölkühler (tote Zone) statt bei der heißesten Stelle. Unregelmäßige Ventilwartung: Kolbenventile verklemmt → Ölstaubbrand. Fehlende Not-Aus-Logik: Oft kein zentrales “Kompressoraus”-Signal. Schlechte Dokumentation: Prüfberichte falsch abgelegt.

  • Layout: Kompressoren voll zugänglich mit 1 m Laufweg rundum (für Wartung und Notfallzugriff). Ölfilter/Separator neben oder hinter(rückseitig) gut erreichbar – Filterwechselarbeitsraum frei halten. In der Nähe (≥2 m) sollten keine brennbaren Stoffe gelagert werden. Klärbecken oder offene Kanäle: mind. 0,5 m Abgrenzung. Aufenthaltsort (Schaltraum) im Sicherheitsbereich außerhalb des Brandabschnitts.

  • Wartung: Regelmäßiges Absaugen von Staub auf Oberflächen (um Brandlast zu reduzieren). Filtertausch planen (z.B. je nach Betriebsstunden) – ein Filterbrand kann sofort das System mit Fettnebel verseuchen.