Kompressor
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Kompressor
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen technischen, sicherheitsrelevanten und umweltrechtlichen Unterlagen für den Betrieb, die Prüfung und die Instandhaltung von Kompressoren innerhalb von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Ziel ist die Sicherstellung eines rechtskonformen, energieeffizienten und sicheren Betriebs im Einklang mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Chemikalien‑Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), der DIN‑EN‑378‑Reihe sowie der VDI/BTGA 6044. Die Dokumente gewährleisten die Nachvollziehbarkeit von Prüfungen, die Einhaltung von Umweltauflagen sowie die Sicherstellung der Betreiberpflichten im Rahmen professioneller Facility‑Management‑Strukturen.
- Vor‑Ort‑Informationen
- Kühlwasserkreise
- Systemlogbuch
- Prüfprogramm für Druckanlagen
- Fluorierte Treibhausgase
- Geräte
- Klimaschutzunterlagen
- Betriebssicherheitsunterlagen
- Betriebsanleitung
- Benutzerinformationen
- Maschinen
- Arbeitsschutzunterlagen
- Erstleckageprüfung
- Betriebsinformationen
Vor‑Ort‑Informationen – Kälteanlagen und Wärmepumpen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Vor Ort Informationen (On Site Information) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung aller sicherheitsrelevanten Informationen am Standort des Kompressors oder der Kälteanlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 378 2 (28.2_696), BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Anlagenkennzeichnung, Kältemitteltyp und Füllmenge |
| Verantwortlich | Hersteller / Errichter |
| Praxis Hinweise | Pflicht gemäß DIN EN 378 2 zur Gefahrenvermeidung; die Informationen müssen am Anlagenstandort dauerhaft sichtbar angebracht werden. |
Erläuterung
Die Vor‑Ort‑Information dient der schnellen Identifikation und Gefahreneinschätzung im laufenden Betrieb oder im Notfall. DIN EN 378‑2 verlangt, dass in unmittelbarer Nähe der Anlage ein Kurz‑Betriebsplan mit Hersteller, Anlagennummer, Kältemitteltyp und Sicherheitsdaten angebracht wird. Im Facility Management ist diese Dokumentation Bestandteil des Sicherheitsmanagements und der Anlagenkennzeichnung gemäß VDI 6026‑1.
Anlagenlogbuch – Kalt‑ und Kühlwasserkreise
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Anlagenlogbuch für Kälte /Kühlwasserkreise |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation von Betrieb, Wartung, Überwachung und Hygiene der wasserführenden Systeme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI/BTGA 6044 (32.1_1722), BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Anlagenparameter (Temperatur, Druck, Volumenstrom) |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Praxis Hinweise | Pflicht zur Sicherstellung hygienisch einwandfreier Betriebsbedingungen und lückenloser Nachvollziehbarkeit der Wasserqualität. |
Erläuterung
Das Anlagenlogbuch ist ein zentrales Dokument zur Hygienekontrolle, Energieoptimierung und Betriebsüberwachung. Die VDI/BTGA 6044 verlangt, dass das Füllwasser vor der Inbetriebnahme chemisch analysiert und die Ergebnisse dokumentiert werden; das Umlaufwasser muss 48 Stunden nach der Befüllung mindestens hinsichtlich Leitfähigkeit und Gesamthärte überprüft werden und drei Monate nach der Inbetriebnahme ist eine vollständige Analyse durchzuführen und zu dokumentieren. Die Richtlinie listet Parameter wie pH‑Wert, Gesamthärte und Leitfähigkeit sowie Grenzwerte für Chlorid‑, Sulfat‑ und Nitratgehalte auf, die im Betrieb einzuhalten und aufzuzeichnen sind. Diese Anforderungen ergänzen die Hygiene‑ und Dokumentationspflichten im Facility Management und sichern die lückenlose Nachweisführung für den ordnungsgemäßen Betrieb von Kalt‑ und Kühlwasserkreisen.
Systemlogbuch – Kälteanlagen und Wärmepumpen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Systemlogbuch für Kälteanlagen und Wärmepumpen |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Aufzeichnung der technischen Systemdaten sowie aller Prüfungen und Eingriffe in das Kältemittelsystem. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 378 2, DIN EN 378 4 (28.2_698) |
| Schlüsselelemente | • Anlagenidentifikation und Standort |
| Verantwortlich | Errichter / Betreiber |
| Praxis Hinweise | Pflichtdokument gemäß DIN EN 378 4 für Betreiber von Anlagen mit fluorierten Kältemitteln; dient als Grundlage für Behördenprüfungen. |
Erläuterung
Das Systemlogbuch gewährleistet die lückenlose Nachverfolgung aller Eingriffe am Kältemittelsystem. DIN EN 378‑2 und 378‑4 schreiben vor, dass der Betreiber Angaben über Kältemittelmenge, Nachfüllungen, durchgeführte Dichtheitsprüfungen und Wartungsarbeiten manipulationssicher aufzeichnet und mindestens fünf Jahre aufbewahrt. Im Facility Management dient das Systemlogbuch der Vorbereitung auf Audits nach ChemKlimaschutzV und unterstützt die Energie‑ und Nachhaltigkeitsbewertung der Anlagen.
Prüf‑ und Inspektionsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprogramm für Druckanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der Prüfintervalle, Prüfmethoden und Zuständigkeiten für Drucksysteme in Kompressoranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (02.2_830), TRBS 1201 |
| Schlüsselelemente | • Art und Umfang der Prüfungen (z. B. innere/äußere Prüfung, Festigkeitsprüfung) |
| Verantwortlich | Betreiber / ZÜS / Befähigte Person |
| Praxis Hinweise | Grundlage für wiederkehrende Sicherheitsprüfungen; Prüfintervalle sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und regelmäßig mit der ZÜS abzustimmen. |
Erläuterung
Das Prüfprogramm stellt sicher, dass alle gesetzlichen Prüfpflichten an Druckbehältern und Leitungen erfüllt werden. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1201) schreibt vor, dass die Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet und die in § 15 BetrSichV genannten Höchstfristen nicht überschritten werden dürfen. Faktoren wie die Bauart, der dokumentierte Qualitätsstand, die Ergebnisse der Inbetriebnahmeprüfung und betriebliche Einflüsse bestimmen die Intervalle; bei unzureichender Dokumentation darf die Prüffrist zwei Jahre (bei überhitzungsgefährdeten Behältern ein Jahr) nicht überschreiten. Im Facility Management wird das Prüfprogramm in der Instandhaltungsplanung abgebildet und im CAFM‑System überwacht.
Prüfaufzeichnungen – Fluorierte Treibhausgase
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Aufzeichnungen über fluorierte Treibhausgase |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über Kältemittelmengen, Leckageprüfungen, Nachfüllungen und Entsorgungen gemäß EU Vorgaben. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 378 4 (28.2_698), ChemKlimaschutzV (02.2_54), Regulation (EU) 2024/573, VO (EG) 1516/2007, VO (EG) 1497/2007 |
| Schlüsselelemente | • Kältemitteltyp, Menge und Treibhauspotential (GWP) |
| Verantwortlich | Betreiber / zertifizierter Kälte Fachbetrieb |
| Praxis Hinweise | Pflichtdokument für Umwelt und Klimaschutznachweise; die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und jährlich auszuwerten. |
Erläuterung
Diese Aufzeichnungen dienen der Erfüllung der EU‑weiten Nachweispflichten für fluorierte Treibhausgase (F‑Gase). DIN EN 378‑4 und die EU‑Verordnung 2024/573 fordern, dass Betreiber Art und Menge der eingefüllten oder zurückgewonnenen Kältemittel, Ergebnisse der Leckageprüfungen sowie Entsorgungen dokumentieren und die Daten mindestens fünf Jahre aufbewahren. Die ChemKlimaschutzV verpflichtet Betreiber, sämtliche Leckageprüfungen sowie die Art und Menge der hinzugefügten oder zurückgewonnenen F‑Gase aufzuzeichnen; dasselbe gilt für Entsorger. Die EU‑Regelung schreibt ferner vor, dass nur zertifizierte Personen an Anlagen arbeiten dürfen und dass Leckkontrollen abhängig vom CO₂‑Äquivalent der Füllmenge regelmäßig durchzuführen sind. Im Facility Management werden diese Daten für Nachhaltigkeitsberichte, ESG‑Reporting und Umweltprüfungen genutzt.
Prüfprotokolle – Elektrische Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokolle für elektrische Anlagen und Geräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit des Kompressors und zugehöriger Steuerungseinrichtungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV V3 (20.1_2945), DGUV V4 (21.1_2963), VDE 0701/0702, DGUV Information 203 070/071 |
| Schlüsselelemente | • Gerätekennung und Prüfdatum |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / Prüforganisation |
| Praxis Hinweise | Prüfintervalle: abhängig von der Gefährdungsbeurteilung in der Regel 12 – 24 Monate; Nachweise müssen bei DGUV Audits vorgelegt werden. |
Erläuterung
Diese Protokolle belegen die elektrische Sicherheit der Anlagentechnik. Die DGUV‑Information 203‑072 erklärt, dass die Messung des Isolationswiderstands sicherstellt, dass die Isolation der Stromkreise noch die erforderlichen Widerstandswerte aufweist; hierfür wird eine Prüfspannung von mindestens 500 V Gleichspannung verwendet. Die Technische Regel TRBS 1201 und DGUV V3 empfehlen, die Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen; bewegliche Geräte in Büroräumen sind mindestens alle zwei Jahre zu prüfen, in Werkstätten jährlich, und ortsfeste Anlagen wie Kälteanlagen sollten alle vier Jahre bzw. in feuchten Bereichen jährlich überprüft werden. Tabellen mit typischen Intervallen zeigen Prüfzyklen von 12–24 Monaten für industrielle Küchen oder bauliche Anlagen. Im Facility Management bilden diese Protokolle die Grundlage für die DGUV‑konforme Instandhaltungsplanung und Arbeitssicherheitsdokumentation.
Kältemittelaufzeichnungen und Umweltmanagementprotokolle
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Kältemittelaufzeichnung / Umweltmanagementprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Überwachung und Nachweisführung über eingesetzte Kältemittel und deren Umweltauswirkungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2024/573, ChemKlimaschutzV, DIN EN 378 4 |
| Schlüsselelemente | • Übersicht der verwendeten Kältemittel mit GWP und Füllmenge |
| Verantwortlich | Betreiber / Umweltbeauftragter |
| Praxis Hinweise | Grundlage für Umweltberichte nach ISO 14001; Pflicht für alle F Gas Anlagen mit mehr als 5 t CO₂ Äquivalent. |
Erläuterung
Dieses Dokument sichert die ökologische und regulatorische Konformität im Umgang mit Kältemitteln. Die EU‑F‑Gas‑Regelung verpflichtet Betreiber, detaillierte Aufzeichnungen über verwendete Kältemittel sowie deren Rückgewinnung und Entsorgung zu führen, zertifiziertes Personal einzusetzen und regelmäßige Leckkontrollen durchzuführen. Die ChemKlimaschutzV und DIN EN 378‑4 verlangen, dass diese Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Im Facility Management werden die Protokolle für ISO 14001‑Zertifizierungen, ESG‑Audits und gesetzliche Berichterstattung genutzt, um die Umweltleistung der Anlagen transparent zu dokumentieren.
Betriebsanweisung – Drucksysteme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung für Druckanlagen und Kompressoren |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des gefahrlosen Betriebs und der Wartung von Drucksystemen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (02.2_830), ArbSchG § 12 |
| Schlüsselelemente | • Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxis Hinweise | Muss am Arbeitsplatz ausgehängt und Teil der Sicherheitsunterweisung sein; regelmäßig zu aktualisieren. |
Erläuterung
Diese Betriebsanweisung gewährleistet den betriebssicheren und arbeitsschutzgerechten Umgang mit Kompressoren. § 12 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, den Beschäftigten vor der Verwendung von Arbeitsmitteln schriftliche Informationen über vorhandene Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Notfallmaßnahmen zur Verfügung zu stellen und sie mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Der Arbeitgeber hat eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form bereitzustellen und bei sicherheitsrelevanten Änderungen zu aktualisieren. Die DGUV‑Regeln und TRGS 555 konkretisieren, dass die Inhalte der Unterweisung in einer Betriebsanweisung zu erfassen und am Arbeitsplatz – möglichst in Arbeitsplatznähe – zugänglich zu machen sind. Über die Unterweisung ist schriftlich Buch zu führen; Thema, Teilnehmer, Datum und Unterschriften sind zu dokumentieren, und die Unterlagen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Im Facility Management ist die Betriebsanweisung Teil der Sicherheits‑ und Gefährdungsdokumentation und trägt zur Sensibilisierung der Mitarbeiter bei.
Betriebsanleitung – Kälteanlagen und Wärmepumpen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung gemäß DIN EN 378 2/-3 |
| Zweck & Geltungsbereich | Anweisungen für Installation, Betrieb, Instandhaltung und Stilllegung von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kompressoren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 378 2, DIN EN 378 3 |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitstechnische Anforderungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Installationsunternehmen |
| Praxis Hinweise | Pflichtdokument nach DIN EN 378; dient im Facility Management als Basis für Wartungsplanung, Schulungen und Gefährdungsbeurteilungen. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung nach DIN EN 378‑2/-3 beschreibt die sicherheitstechnische Handhabung und Instandhaltung von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Sie legt die Klassifikation und Auswahl von Kältemitteln sowie Prüf‑ und Dichtheitsverfahren fest. Im Facility Management dient sie der Organisation der Wartung und Überwachung, insbesondere bei der Verwendung fluorierter Kältemittel gemäß Chemikalien‑Klimaschutzverordnung.
Benutzerinformationen – Maschinen (Kompressoren)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Benutzerinformationen gemäß DIN EN ISO 12100 |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung sicherheitsrelevanter Informationen über Maschinenrisiken und Betriebsbedingungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN ISO 12100 |
| Schlüsselelemente | • Risikobewertung und Gefährdungsanalyse |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis Hinweise | Bestandteil der CE Konformitätsunterlagen; im Facility Management als technische Basis für Unterweisungen und Gefährdungsanalysen erforderlich. |
Erläuterung
Die Benutzerinformation gemäß DIN EN ISO 12100 dient der Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen. Die EU‑Maschinenverordnung verlangt, dass die Anweisungen für die Benutzung nicht nur den bestimmungsgemäßen Gebrauch, sondern auch vorhersehbare Fehlanwendungen berücksichtigen und den Benutzer vor abnormalem Gebrauch warnen. Im Facility Management dokumentiert die Benutzerinformation die Anlagensicherheit und bildet die Grundlage für die Schulung der Betriebstechniker.
Betriebsanleitung – Maschinen (Kompressoren allgemein)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für Maschinen gemäß EU Maschinenverordnung 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die Einhaltung sicherheitsrelevanter Anforderungen für Kompressoren und Pumpen entsprechend EU Maschinenverordnung und nationalem Produktsicherheitsrecht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 809, DIN EN 1012 1, DIN EN 12693, DIN EN ISO 12100, Regulation (EU) 2023/1230, Directive 2006/42/EC, 9. Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) |
| Schlüsselelemente | • Installation und elektrische Anbindung |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis Hinweise | Pflichtdokument für CE gekennzeichnete Maschinen; im Facility Management zur Koordination der Wartung und zur Einhaltung der Herstelleranforderungen erforderlich. |
Erläuterung
Nach der EU‑Maschinenverordnung 2023/1230 muss die Betriebsanleitung sicherstellen, dass das Produkt während des gesamten Lebenszyklus sicher verwendet werden kann; die Verordnung betont, dass Unfälle durch sichere Konstruktion, ordnungsgemäße Installation und Wartung vermindert werden müssen. Die Betriebsanleitung ist zentrale Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen, Wartungsverträge und Betriebsgenehmigungen im Facility Management.
Betriebsanweisung – Arbeitsmittel (Kälteanlagen und Kompressoren)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung für Arbeitsmittel (Kompressoren) |
| Zweck & Geltungsbereich | Unterweisung der Beschäftigten über sicheres Arbeiten, Gefährdungen und Notfallmaßnahmen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV, DGUV Information 211 010, DGUV Regel 100 500 |
| Schlüsselelemente | • Identifizierte Gefährdungen (Druck, Lärm, Öl, Strom) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis Hinweise | Muss an der Anlage ausgehängt oder digital verfügbar sein; Grundlage für Unterweisungen nach BetrSichV § 12. |
Erläuterung
Die Betriebsanweisung regelt die sichere Handhabung von Kompressoren und ist gemäß § 12 BetrSichV verpflichtend. Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form zur Verfügung stellen und sie bei sicherheitsrelevanten Änderungen aktualisieren. Die DGUV‑Regel 100‑500 verlangt bei Arbeiten mit Kompressoren zusätzliche Schutzmaßnahmen, z. B. das Spülen von Kompressoren für brennbare Gase vor dem Öffnen. Im Facility Management dient die Betriebsanweisung der Unterweisung, der Auditvorbereitung und der Organisation des Arbeitsschutzes.
Zertifikat der Erstleckageprüfung – Kälte‑ und Klimaanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bescheinigung der Erstleckageprüfung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Kälte oder Klimaanlage bei Inbetriebnahme dicht und betriebsbereit ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18379 (VOB/C ATV), DIN EN 12599 |
| Schlüsselelemente | • Prüfumfang und verfahren |
| Verantwortlich | Installationsunternehmen / Prüforganisation |
| Praxis Hinweise | Pflichtdokument für Betreiber gemäß VOB/C; Bestandteil der Abnahmeunterlagen und des Inbetriebnahmeprotokolls. |
Erläuterung
Die Erstleckageprüfung gemäß DIN 18379 dokumentiert die Dichtheit einer Anlage und ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme. In der VOB Teil C – DIN 18379 wird eine Dichtheitsprüfung an luftführenden Anlagenteilen als „besondere Leistung“ bezeichnet, die separat beauftragt und vergütet werden muss. Im Facility Management sichert das Zertifikat die Betriebsgenehmigung und Gewährleistungsansprüche ab.
Betriebsanleitung – Elektrische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Sicherheits und Betriebsinformationen für elektrische Ausrüstung |
| Zweck & Geltungsbereich | Gewährleistung der elektrischen Betriebssicherheit gemäß EU Niederspannungsrichtlinie. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Directive 2014/35/EU (Low Voltage Directive), 1. Produktsicherheitsverordnung (1. ProdSV) |
| Schlüsselelemente | • Installationsvorschriften |
| Verantwortlich | Hersteller / Elektroinstallateur |
| Praxis Hinweise | Bestandteil der technischen Dokumentation; im Facility Management bei Wartung, DGUV V3 Prüfungen und Energieaudits erforderlich. |
Erläuterung
Elektrische Ausrüstungen unterliegen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, die für alle neuen elektrischen Geräte innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen gilt und sicherstellen soll, dass diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Gesundheit und Sicherheit von Personen, Tieren und Eigentum nicht gefährden. Im Facility Management dient die Betriebsanleitung für elektrische Ausrüstung als Basisdokument für elektrische Sicherheitsprüfungen, Betriebskontrollen und Energieaudits.
