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Leistungsbeschreibung Drucklufttechnik

Facility Management: Druckluftanlagen » Ausschreibung » Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung: Betriebsführung und Instandhaltung

Leistungsbeschreibung: Technische Betriebsführung und Instandhaltung von Druckluftanlagen

Unsere stationären Druckluftanlagen (z. B. Kompressoren, Druckluftbehälter, Druckluftaufbereitung, Verteilnetze, Sicherheitseinrichtungen) sind ein unverzichtbarer Bestandteil für Produktion, Steuerungs- und Prozessluft. Ihre sichere Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit haben oberste Priorität, da Ausfälle oder Unfälle an druckbeaufschlagten Anlagenteilen nicht nur die Betriebsabläufe stören, sondern auch erhebliche Sicherheits- und Haftungsrisiken mit sich bringen können. Die Betriebsführung und Instandhaltung erfolgen unter Beachtung der BetrSichV, der einschlägigen TRBS (insb. TRBS 1201/1203, TRBS 2141), der Druckgeräterichtlinie, relevanter DGUV-Regeln sowie der einschlägigen DIN- und DIN-EN-Normen (z. B. DIN EN 1012, DIN ISO 8573 für Druckluftqualität).

Leistungsbeschreibung Druckluftbetrieb und Instandhaltung

Leistungsumfang und Aufgabenbeschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses Loses die vollständige technische Betriebsführung und Instandhaltung aller im Vertrag erfassten Druckluftanlagen des Auftraggebers. Dies umfasst alle Maßnahmen, die für einen sicheren, gesetzeskonformen, energieeffizienten und störungsfreien Betrieb der Druckluftversorgung (Verdichter, Druckbehälter, Aufbereitung, Rohrleitungsnetz, Sicherheitseinrichtungen, MSR) erforderlich sind.

Übernahme der Betreiberpflichten gemäß deutschem Recht

Der Auftragnehmer übernimmt die praktischen Betreiberpflichten im Zusammenhang mit den Druckluftanlagen weitestmöglich im Auftrag des Auftraggebers. Grundlage sind insbesondere BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk sowie einschlägige DIN-/DIN-EN-Normen. Die rechtliche Letztverantwortung verbleibt beim Betreiber; der Auftragnehmer erfüllt jedoch die delegierten Aufgaben organisatorisch und fachlich gemäß VDI 3810.

Konkret bedeutet dies u. A.:

  • Sicherstellung der Arbeitssicherheit und Rechtskonformität: Der Auftragnehmer führt alle Leistungen so aus, dass Arbeitssicherheit und Rechtskonformität jederzeit gewährleistet sind. Er betreibt die Druckluftanlagen nur in geprüftem, sicherem Zustand, hält zulässige Betriebsdrücke und Druckluftqualitäten (z. B. nach DIN ISO 8573) ein, behebt Mängel zeitnah und reduziert Gefährdungen an druckführenden Teilen systematisch.

  • Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsmanagement: Der Auftraggeber stellt die initiale Gefährdungsbeurteilung bereit; der Auftragnehmer setzt deren Vorgaben im Betrieb um, hält Prüffristen und Schutzmaßnahmen ein und meldet geänderte Risiken zur Aktualisierung der GBU. Er etabliert ein eigenes Sicherheitsmanagement für seine Tätigkeiten (Arbeits- und Betriebsanweisungen, Freischalt- und Entleerungsprozesse, Mitarbeiterschulung) und unterstützt die gemeinsame Wirksamkeitskontrolle.

  • Organisation der Prüf- und Instandhaltungsverpflichtungen: Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Organisation aller vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen gemäß BetrSichV, TRBS und DGUV-Regeln. He plant, terminiert und veranlasst Prüfungen durch ZÜS und befähigte Personen (TRBS 1203), inklusive Druckbehältern, Verdichtern, Trocknern, Filtern, Kondensatableitern, Sicherheitsventilen, Rohrnetz und elektrischer Ausrüstung. Der Auftraggeber gibt lediglich Stillstandszeiten frei und überwacht das Reporting.

  • Fachkundige Auswahl der Prüfer und Fachkräfte: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nur qualifizierte befähigte Personen und Fachkräfte eingesetzt werden (z. B. befähigte Personen für Druckanlagen, Elektrofachkräfte nach DGUV V3, zertifizierte Schweißer oder Kältetechniker). Er dokumentiert Qualifikationen und sorgt für regelmäßige Fortbildung, damit alle Arbeiten norm- und rechtskonform ausgeführt werden.

  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten im Umfeld der Druckluftanlagen. Im Rahmen von Rundgängen kontrolliert er u. a. Schutzeinrichtungen, Belüftung, Zugänge, Fluchtwege, Kennzeichnungen und Warnhinweise in Verdichter- und Druckbehälterbereichen und meldet Mängel. Kleinere Maßnahmen kann er im Rahmen des Auftrags selbst umsetzen.

  • Übernahme der Melde- und Aufbewahrungspflichten: Der Auftragnehmer führt alle relevanten Nachweise (ZÜS-Berichte, Prüfprotokolle, Wartungs- und Leckageprotokolle, DGUV V3-Nachweise, Dokumente zur Druckluftqualität und Kondensatentsorgung) und archiviert sie im Auftrag des Betreibers für die gesetzlich geforderten Fristen. Er unterstützt den Auftraggeber bei meldepflichtigen Ereignissen und Behördenterminen durch Bereitstellung der Unterlagen und fachliche Erläuterungen.

  • Beratung in Betreiberfragen: Der Auftragnehmer beobachtet relevante Änderungen in Regelwerken und Normen (BetrSichV, TRBS, DGUV, DIN/DIN EN) und informiert den Auftraggeber, wenn Anpassungsbedarf bei Prüfkonzept, Betriebsorganisation oder Druckluftqualität besteht. Er berät den Auftraggeber bei Neuanschaffungen oder Umbauten der Druckluftanlagen aus Sicht der Betreiberpflichten (z. B. CE, ZÜS-Pflicht, Einstufung als überwachungsbedürftige Anlage).

Hinweis:

In Summe fungiert der Auftragnehmer als verlässlicher Partner, der dem Auftraggeber den Großteil der praktischen Betreiberverantwortung abnimmt

Der Auftraggeber konzentriert sich auf Rahmenvorgaben und Kontrolle (Stichproben, Reporting, Audits), während der Auftragnehmer die tägliche Betriebsführung, Instandhaltung und Fristenüberwachung der Druckluftanlagen übernimmt und transparente Berichte liefert.

Durch die vertragliche Fixierung aller genannten Leistungen und Pflichten ist klar geregelt, welche Aufgaben der Auftragnehmer als Delegationsempfänger übernimmt und dass er für deren ordnungsgemäße Ausführung einzustehen hat. So wird das Risiko von Pflichtverletzungen und Haftungsfolgen für den Auftraggeber reduziert, während der Auftragnehmer einen sicheren, normgerechten, hochverfügbaren und energieeffizienten Druckluftbetrieb sicherstellt.

Montage einer Druckluftanlage

Diese Leistung umfasst die fachgerechte Montage einer neuen stationären Druckluftanlage am Einsatzort. Hierbei werden die Verdichtereinheiten, Druckluftbehälter, Trockner, Filter, Kondensatableiter, Rohrleitungen und Mess-/Steuereinrichtungen auf vorbereiteten Fundamenten bzw. Befestigungspunkten installiert, die Druckluft- und Kondensatleitungen verlegt, die elektrische Einspeisung und Steuerung fachgerecht angeschlossen sowie alle sicherheitsrelevanten Komponenten (z. B. Sicherheitsventile, Druckschalter, Temperaturüberwachung) montiert und eingestellt. Im Anschluss erfolgen Dichtheits- und Funktionsprüfungen des Rohrleitungsnetzes, ein Probelauf der Anlage unter Betriebsbedingungen sowie die Kontrolle der vorgesehenen Druckluftqualität (z. B. nach DIN ISO 8573).

Die Montage erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß Montageanleitung des Herstellers sowie unter Beachtung der BetrSichV, der einschlägigen TRBS (insb. TRBS 1201/1203, TRBS 2141) und der für Druckanlagen relevanten DGUV-Regeln und DIN-/DIN-EN-Normen. Bauseitig sind geeignete Fundamente, Befestigungspunkte, Medienanschlüsse (Strom, ggf. Kühlwasser), Kabelwege, Wand-/Deckendurchbrüche sowie eine ausreichende Be- und Entlüftung des Verdichterraums bereitzustellen. Die Erstinbetriebnahme der Druckluftanlage sowie die nach BetrSichV erforderlichen Prüfungen werden im Anschluss an die Montage durchgeführt. Handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Druckanlage, wird eine Abnahmeprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) veranlasst; diese Prüfung ist Voraussetzung für die erstmalige Inbetriebnahme. Bei beengten Platzverhältnissen oder erschwerten örtlichen Bedingungen kann der Einsatz zusätzlicher Hilfsmittel (z. B. Arbeitsbühnen, Hebezeuge) erforderlich sein; dies ist gesondert zu vereinbaren.

Demontage einer Druckluftanlage

Diese Leistung beinhaltet den fachgerechten Rückbau (Demontage) einer bestehenden Druckluftanlage innerhalb einer Betriebsstätte. Dabei werden Verdichter, Druckluftbehälter, Trockner, Filter, Kondensatableiter, Rohrleitungen, Stromzuführungen und alle Befestigungselemente kontrolliert ausgebaut. Die Demontage erfolgt unter strikter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und – falls erforderlich – in Teilsegmenten, um eine sichere Handhabung schwerer Anlagenteile zu gewährleisten. Auf Wunsch können die demontierten Komponenten für einen Transport vorbereitet oder für eine spätere Wiederverwendung gekennzeichnet und eingelagert werden.

Vor Beginn der Demontage ist die Druckluftanlage vollständig drucklos zu machen, ggf. zu entlüften, alle Druckbehälter sicher zu entleeren und die elektrische Einspeisung allpolig vom Netz zu trennen und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Anfallendes Kondensat sowie Restmedien sind entsprechend den wasser- und umweltrechtlichen Vorgaben (z. B. WHG/AwSV) fachgerecht zu behandeln. Die Rückbauarbeiten werden so durchgeführt, dass keine unzulässigen Beschädigungen an der Bausubstanz entstehen und – sofern eine Wiederverwendung geplant ist – die Komponenten schonend behandelt werden. Eine Entsorgung oder Verwertung der ausgebauten Teile ist nicht Bestandteil dieser Position (kann jedoch bei Bedarf gesondert vereinbart werden). Die Demontage von Druckluftanlagen fremder Fabrikate ist ebenfalls möglich, da herstellerunabhängig gearbeitet wird.

Umbau/Versetzung einer Druckluftanlage

Diese Leistung umfasst die Änderung oder Versetzung einer vorhandenen Druckluftanlage. Dazu gehören z. B. Leistungsanpassungen (Erhöhung der Liefermenge oder des Betriebsdrucks im zulässigen Rahmen), der Austausch bzw. die Erneuerung von Verdichtern, Trocknern, Filtern oder Druckbehältern, der Einbau zusätzlicher Verdichterstufen, Anpassungen am Rohrleitungsnetz (z. B. Neubau eines Ringleitungsnetzes, Erweiterungen zu neuen Verbrauchsstellen), die Integration von Energiesparfunktionen (z. B. drehzahlgeregelte Antriebe, Wärmerückgewinnung) sowie die Änderung der Steuerungs- und Überwachungstechnik (z. B. zentrale Verbundsteuerung, Fernüberwachung). Je nach Erfordernis werden bestehende Komponenten demontiert, angepasst oder durch neue ersetzt und anschließend wieder installiert. Nach Abschluss der Umbaumaßnahme werden die Funktionstüchtigkeit der Druckluftanlage, die Dichtheit des Systems, die Wirksamkeit aller Sicherheitseinrichtungen und die Einhaltung der zulässigen Betriebsparameter geprüft.

Alle Umbauarbeiten werden individuell nach den Anforderungen des Auftraggebers geplant; vor der Ausführung erfolgt eine Beratung zur Machbarkeit, zu erforderlichen technischen Anpassungen und zu etwaigen genehmigungs- bzw. prüfpflichtigen Änderungen. Gegebenenfalls sind drucktechnische Nachweise, Auslegungsberechnungen sowie Freigaben des Herstellers erforderlich, insbesondere bei Änderungen an drucktragenden Teilen oder am maximal zulässigen Betriebsdruck. Wichtig: Nach wesentlichen Umbauten oder sicherheitsrelevanten Änderungen an Druckanlagen (prüfpflichtige Änderungen im Sinne der BetrSichV) darf die Druckluftanlage erst nach einer erneuten Prüfung durch eine befähigte Person bzw. – bei überwachungsbedürftigen Anlagen – durch eine ZÜS wieder in Betrieb genommen werden. Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung ist nicht Bestandteil der Umbaumaßnahme und muss gesondert beauftragt werden.

Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung oder Modernisierung

Wenn an einer Druckluftanlage eine wesentliche Änderung oder Modernisierung vorgenommen wird, ist vor Wiederinbetriebnahme eine erneute Prüfung erforderlich, die der Erstprüfung nach BetrSichV entspricht. Diese Leistung umfasst die Prüfung nach einer prüfpflichtigen Änderung von Druckluftanlagen und ihren drucktragenden Anlagenteilen. Dazu zählen z. B. der Einbau neuer Druckbehälter, der Austausch sicherheitsrelevanter Komponenten (Sicherheitsventile, Sicherheits- und Überdruckeinrichtungen), die Änderung des zulässigen Betriebsdrucks, umfangreiche Umbauten am Rohrleitungsnetz oder die grundlegende Modernisierung von Steuerungs- und Überwachungstechnik. Zunächst wird geprüft, ob die geplante Maßnahme als prüfpflichtige Änderung im Sinne der BetrSichV und der einschlägigen TRBS einzustufen ist. Wird dies bejaht, ist vor Wiederinbetriebnahme eine Abnahmeprüfung festzulegen.

Die Durchführung orientiert sich an den Anforderungen für Erst- und Wiederholungsprüfungen von Druckanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 1201/2141: Bereits während der Montage/Umrüstung kann eine begleitende Vorprüfung sinnvoll sein, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Nach Abschluss der Änderung erfolgt eine umfassende Endabnahme. Hierbei werden insbesondere die neu hinzugefügten oder geänderten Komponenten (z. B. neue Druckbehälter, Sicherheitsventile, Steuerung) geprüft, Druck- und Dichtheitsprüfungen durchgeführt und ein vollständiger Funktionstest des Gesamtsystems inklusive aller Sicherheitseinrichtungen vorgenommen. Je nach Einstufung der Anlage erfolgt die Prüfung durch eine befähigte Person oder eine ZÜS; der Dienstleister organisiert diese in Abstimmung mit dem Betreiber

Inbetriebnahme der Druckluftanlage (Erstinbetriebnahme)

Die Erstinbetriebnahme einer neu montierten Druckluftanlage beinhaltet die fachkundige Prüfung und Einstellung aller Funktionen und Betriebsparameter nach Abschluss der Montage. Ziel ist es, die sichere, normgerechte Betriebsbereitschaft der Anlage sicherzustellen, indem alle Komponenten (Verdichter, Druckbehälter, Trockner, Filter, Kondensatableiter, Rohrleitungsnetz, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen) einwandfrei zusammenarbeiten.

Hinweise:

  • Die Inbetriebnahme erfolgt erst nach erfolgreicher Montage der Druckluftanlage, Durchführung der erforderlichen Dichtheits- und Funktionsprüfungen sowie noch vor der offiziellen Abnahme nach BetrSichV.

  • Sie stellt sicher, dass die Anlage betriebsbereit und technisch einwandfrei ist; etwaige letzte Anpassungen oder Korrekturen (z. B. Druckeinstellungen, Schaltpunkte, Alarmschwellen) können dabei unmittelbar vorgenommen werden.

  • Das Betriebspersonal kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in die Funktionen, die Sicherheits- und Abschaltkonzepte sowie den bestimmungsgemäßen Betrieb der Druckluftstation zu erhalten.

  • Voraussetzung für die Erstinbetriebnahme ist, dass alle bauseitigen Anschlüsse (z. B. Stromzufuhr, ggf. Kühlwasser, Kondensatableitung, Druckluftabnehmer) fertiggestellt und betriebsbereit sind und alle Sicherheitsanforderungen an Aufstellraum und Aufstellbedingungen erfüllt sind.

  • Wichtig: Die gesetzlich erforderliche Prüfung durch eine befähigte Person bzw. – bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen – durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist nicht Bestandteil dieser Leistung und wird separat durchgeführt (siehe unten).

Teilnahme an der Erstinbetriebnahme: Sie umfasst im Wesentlichen folgende Schritte und Prüfungen:

  • Teilnahme an Funktionstest und Einstellung: Justierung aller Betriebs- und Sicherheitseinstellungen der Druckluftanlage (z. B. Ein-/Ausschaltpunkte der Verdichter, Druck- und Temperaturgrenzwerte, Steuerungs- und Alarmeinstellungen) sowie vollständige Überprüfung aller Funktionen nach der Montage.

  • Teilnahme an Probelauf mit Lastprüfung: Durchführung von Funktions- und Sicherheitsprüfungen im Probelauf, inklusive Start-/Stopp-Tests, Lastwechseln, Prüfung des Regelverhaltens bei variabler Abnahme und Test des Systems unter typischen Betriebsbedingungen.

  • Teilnahme an Überlastschutz einstellen: Einstellung und Kontrolle der Überdruck- und Überlastsicherungen (z. B. Sicherheitsventile, Druckbegrenzer, Motorschutz, Temperaturüberwachung), damit die Anlage nur innerhalb des zulässigen Betriebsdrucks und der vorgesehenen Belastung arbeitet.

  • Teilnahme an Überprüfung auf Einsatzzweck: Kontrolle, ob die Druckluftanlage für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist (Betriebsdruck, Liefermenge, Druckluftqualität z. B. nach DIN ISO 8573) und im vorgesehenen Betriebsumfeld sicher und zuverlässig arbeitet.

  • Teilnahme an Feinjustierung aller Komponenten: Test und Feinabstimmung aller wesentlichen Komponenten wie Verdichter und Antriebe, Trockner, Filter, Kondensatableiter, Not-Aus- und Abschaltfunktionen, Melde- und Anzeigeeinrichtungen, um einen sicheren und energieeffizienten Betrieb sicherzustellen.

Prüfbuchführung je Druckluftanlage

Für jede relevante Druckluftanlage bzw. überwachungsbedürftige Druckanlage wird ein Anlagen-/Prüfbuch eingerichtet und kontinuierlich gepflegt. Dieses kann in Papierform oder digital geführt werden und dient als zentrales Dokument zur Erfassung aller Prüfungen, Inspektionen, Wartungen und Änderungen. Sämtliche vorgeschriebenen Prüfungen – z. B. Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV/TRBS, elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3, außerordentliche Prüfungen nach Störungen oder Ereignissen – werden mit Datum, Prüfer, Ergebnis und festgestellten Mängeln dokumentiert. Ebenso werden umgesetzte Maßnahmen, Reparaturen und wesentliche Änderungen nachvollziehbar eingetragen.

Durch die lückenlose Führung des Anlagen-/Prüfbuchs entsteht eine transparente Prüfhistorie, aus der sich technischer Zustand, Nutzung und Änderungen der Druckluftanlage über die Zeit ergeben. Dies erleichtert es befähigten Personen, ZÜS-Prüfern oder Aufsichtsbehörden, sich ein Bild vom Prüf- und Wartungszustand zu machen. Vor anstehenden Prüfungen können Prüfer anhand des Anlagen-/Prüfbuchs Hinweise auf mögliche Schwachstellen oder Verschleiß erkennen.

Die Führung eines solchen Anlagen-/Prüfbuchs dient der Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der BetrSichV und den einschlägigen TRBS (insbesondere TRBS 1201/1203) für Druckanlagen. Mit dieser Leistung wird der Betreiber von der administrativen Aufgabe entlastet – der Dienstleister übernimmt das fortlaufende Einpflegen aller Prüfberichte, Wartungsnachweise und behördlich geforderten Dokumentationen sowie die Nachverfolgung offener Mängel und Fristen. So ist das Unternehmen jederzeit in der Lage, gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften oder Auditoren die Einhaltung der Prüfvorschriften nachzuweisen.

Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme

Bevor eine Druckluftanlage erstmals offiziell in Betrieb genommen werden darf, ist sie – je nach Einstufung der Druckanlage – einer gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmeprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme wird gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Druckanlagen und den einschlägigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie den relevanten DGUV-Vorschriften durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder eine entsprechend befähigte Person durchgeführt. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Funktionen, die korrekte Montagequalität, die Druckfestigkeit und Dichtheit der Anlage sowie die technische Dokumentation umfassend geprüft.

Prüfungsumfang der Abnahme:

  • Visuelle und funktionale Inspektion: Sicht- und Funktionsprüfung der montierten Druckluftanlage, inklusive Kontrolle von Druckbehältern, Rohrleitungen, Befestigungen, Sicherungs- und Absperrarmaturen sowie elektrischer Ausrüstung auf ordnungsgemäßen Zustand, fachgerechte Montage und korrekte Kennzeichnung.

  • Belastungs- bzw. Druckprüfung: Durchführung der erforderlichen Dichtheits- und Funktionsprüfungen sowie – falls vorgesehen – von Druckprüfungen und Probeläufen unter Betriebsbedingungen zur Überprüfung der Druckfestigkeit, Dichtheit und sicheren Funktion der Anlage. Dabei wird die Druckluftanlage mit definierten Betriebsparametern betrieben, um sicherzustellen, dass sie die vorgesehenen Lasten und Betriebszustände gefahrlos aufnehmen kann.

  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen: Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Sicherheitsventile, Druckbegrenzer, Temperatur- und Motorschutz, Not-Aus, Verriegelungen, Alarm- und Meldesysteme) auf korrekte Funktion, richtige Einstellung und Übereinstimmung mit den Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung und der technischen Unterlagen.

  • Einhaltung von Vorschriften: Bewertung, ob die Druckluftanlage den aktuell geltenden Regeln der Technik, den Anforderungen der BetrSichV, den zutreffenden TRBS und DGUV-Regelwerken sowie den Herstellerangaben entspricht.

  • Abschluss und Dokumentation: Formeller Abschluss der Prüfung mit Abnahme der Anlage bei erfolgreich bestandener Prüfung. Die Druckluftanlage wird für den Betrieb freigegeben; eine Prüfkennzeichnung (z. B. Plakette) wird gut sichtbar an der Anlage bzw. an den Druckbehältern angebracht und ein Eintrag der Prüfung im Anlagen-/Prüfbuch vorgenommen. Anschließend erfolgt die Übergabe der Anlage an den Betreiber mit allen Prüfprotokollen und Bescheinigungen.

Hinweise:

  • Der Auftragnehmer (z. B. der Anlagenlieferant oder die Montagefirma) organisiert die Abnahmeprüfung durch eine geeignete ZÜS bzw. befähigte Person in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

  • Die Abnahmeprüfung vor Erstinbetriebnahme ist eine zwingende Voraussetzung für den ersten produktiven Betrieb der Druckluftanlage. Sie ist zudem nach wesentlichen Änderungen an der Druckanlage (z. B. Austausch oder Änderung von Druckbehältern, relevanten Rohrleitungsabschnitten, sicherheitsrelevanten Komponenten oder Änderungen des zulässigen Betriebsdrucks) erneut durchzuführen.

  • Idealerweise erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Abnahme direkt im Anschluss an die interne Erstinbetriebnahme. Dadurch können festgestellte Mängel sofort behoben und die Anlage unmittelbar nach erfolgreicher Abnahme in Betrieb genommen werden.

  • Im Leistungsumfang dieser Position sind die Erstellung des Prüfprotokolls sowie die Aushändigung aller relevanten Bescheinigungen/Zertifikate an den Betreiber enthalten. Der Betreiber erhält damit alle Nachweise für die erfolgte Prüfung und Freigabe.

  • Vom Sachverständigen bzw. der ZÜS während der Abnahmeprüfung gegebene Hinweise, festgestellte Mängel oder Auflagen sind vom Auftragnehmer umzusetzen. Erforderliche Nachbesserungen oder eine erneute Prüfung nach Mängelbeseitigung sind gesondert zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.

Übergabe und Schulung

Vor der Abnahme stellt der Auftragnehmer eine vollständige Übergabedokumentation der Druckluftanlage bereit. Sie umfasst u. a. Anlagen- und Rohrleitungspläne, Aufstellungs- und Stromlaufpläne, Parameter- und Einstelllisten der Steuerung, Wartungs- und Inspektionspläne, Checklisten für Routinekontrollen sowie Übersichten zu Sicherheits- und Abschaltkonzepten. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer eine Schulung für das Betriebs- und Facility-Management-Personal durch. Diese beinhaltet u. a. die Bedienung der Druckluftstation und ggf. vorhandener Leit- oder Monitoringsysteme (z. B. Visualisierung, Energie- und Leckagemonitoring), das Vorgehen bei Störungen und Alarmen, Grundlagen der täglichen Anlagenkontrolle, korrektes Abschalten und sicheres Wiederanfahren der Anlage sowie einfache Schritte zur Störungsdiagnose. Bedienungs- und Wartungshandbücher sowie Notfall- und Störfallpläne (z. B. Ausfall eines Verdichters, Druckabfall im Netz) werden übergeben, sodass das FM-Personal die Druckluftanlage im Alltag sicher und verantwortungsgerecht betreiben kann.

Abnahme und kontinuierliche Verbesserung

Nach der Implementierung der Druckluftanlage führen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam Abnahmetests (z. B. Werks- und Standortabnahmen, FAT/SAT) durch, um die geforderte Funktion, Leistungsdaten und Sicherheitsanforderungen der Anlage zu bestätigen. Laufende Betriebsdaten (z. B. Druckverlauf, Laufzeiten, Schaltzyklen, Energieverbrauch, Leckage- und Störungsstatistik) und Anwenderfeedback werden genutzt, um die Instandhaltungsstrategie, Einstellungen der Steuerung und ggf. bestehende Monitoring- und Auswertefunktionen kontinuierlich zu optimieren. Anpassungen von Parametern (z. B. Schaltpunkte, Lastmanagement, Wartungszyklen) und – sofern vorhanden – Software- oder Algorithmusupdates der Auswertesysteme erfolgen in abgestimmten Zyklen (z. B. halbjährlich) und basieren auf der Analyse der Betriebs- und Störungsdaten. Dieser Verbesserungsprozess stellt sicher, dass Verfügbarkeit, Energieeffizienz und Betriebssicherheit der Druckluftanlage langfristig steigen und neue Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeitnah berücksichtigt werden.

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen

Neben der laufenden Wartung fallen insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen der Druckluftanlagen und der zugehörigen Druckbehälter, Rohrleitungen und Sicherheitseinrichtungen in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Diese Prüfungen sind zwingend erforderlich, um die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere §§ 15 und 16 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 4 „Druckanlagen“, der TRBS (insb. TRBS 1201, TRBS 1203, TRBS 2141) sowie der einschlägigen DGUV-Regelwerke zu erfüllen und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Organisation, Vorbereitung, fachkundige Durchführung (inkl. Koordination von ZÜS-Prüfungen) und Dokumentation aller erforderlichen Prüfungen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Für jede neue Druckluftanlage mit überwachungsbedürftigen Druckanlagen (insbesondere Druckbehälter und sicherheitsrelevante Anlagenteile) sowie nach einem größeren Umbau oder Standortwechsel ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme eine Prüfung gemäß BetrSichV (§ 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 „Druckanlagen“) durchzuführen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass diese Erstprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder – sofern Anhang 2 dies zulässt – durch eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 vorgenommen wird. Er klärt die Prüfzuständigkeit im Einzelfall, bereitet die Unterlagen und Anlage vor und beauftragt rechtzeitig die entsprechende Prüforganisation.

  • Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen): Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle relevanten Druckanlagen und Anlagenteile den wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden, die sich aus BetrSichV § 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 „Druckanlagen“ sowie den zutreffenden TRBS ergeben. Hierzu zählen insbesondere äußere, innere und Festigkeitsprüfungen von Druckbehältern, wiederkehrende Prüfungen von Anlagenteilen und sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie ggf. Anlagenprüfungen in festgelegten Höchstfristen (z. B. innere Prüfung in der Regel spätestens alle 5 Jahre, Festigkeitsprüfung in der Regel spätestens alle 10 Jahre, abhängig von Einstufung und Gefährdungsbeurteilung).

Der Umfang der Prüfung umfasst mindestens:

  • Sichtprüfung aller relevanten drucktragenden Bauteile auf Schäden, Korrosion, Ablagerungen, Undichtigkeiten und Verschleiß (z. B. Druckbehälter, Rohrleitungen, Flanschverbindungen, Armaturen, Sicherheitsventile, Kondensatableiter, Befestigungen).

  • Funktionsprüfung der Steuerung, Regelung und Antriebe der Verdichter sowie des Zusammenspiels der Aggregate in allen relevanten Betriebszuständen (Last-/Leerlaufbetrieb, Lastwechsel, Zuschaltung mehrerer Verdichter).

  • Test der sicherheitsrelevanten Einrichtungen: Sicherheitsventile, Druckbegrenzer, Temperaturüberwachungen, Motorschutz, Not-Halt-Einrichtungen, Verriegelungen, Alarm- und Meldeeinrichtungen sowie ggf. Sicherheitseinrichtungen zur Verhinderung unzulässiger Drucküberschreitung.

  • Überprüfung der elektrischen Ausrüstung (z. B. Motoren, Schaltschränke, Leitungsanlagen, Schutzeinrichtungen, Not-Aus, Verriegelungen) auf ordnungsgemäßen Zustand und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen (u. a. nach DGUV Vorschrift 3 und DIN EN 60204-1).

  • Durchführung der im Einzelfall erforderlichen Druck-, Dichtheits- oder Funktionsprüfungen nach BetrSichV/TRBS und Vorgaben der ZÜS, um die Druckfestigkeit, Dichtheit und Betriebssicherheit der Anlage nachzuweisen.

  • Überprüfung des Anlagen-/Prüfbuchs auf Vollständigkeit und Nachführung aller Eintragungen (Prüfberichte, Mängel, Maßnahmen, Änderungen), einschließlich Kontrolle, ob bei früheren Prüfungen festgestellte Mängel fristgerecht behoben wurden.

Details

  • Gesetzliche Prüfpflichten: Die Prüfverantwortung umfasst die regelmäßig vorgeschriebene Kontrolle des Druckluftverteilnetzes, von Schlauchleitungen, Kupplungen und druckluftbetriebenem Zubehör (z. B. Blaspistolen, Ausblaseinrichtungen), soweit sie Bestandteil der vertraglich erfassten Druckluftanlage sind. Die Prüfungen erfolgen gemäß BetrSichV und DGUV-Regeln in festgelegten Intervallen durch befähigte Personen.

  • Verzeichnis und Prüffristen: Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis der relevanten Schlauchleitungen, Kupplungen und angeschlossenen „festen“ Druckluft-Verbrauchsstellen (z. B. Verteilbalken, Auslässe) und integriert deren Prüffristen in den Prüfplan. Die Prüfungen umfassen Sichtkontrollen auf Risse, Aufplatzungen, Abrieb, Knickstellen und Korrosion an Kupplungen sowie Funktionsprüfungen (Dichtheit, sichere Verriegelung, korrektes Entlüften). Defekte oder nicht eindeutig gekennzeichnete Komponenten werden ausgesondert und dem Auftraggeber zur Entscheidung über Ersatzbeschaffung gemeldet.

  • Koordination behördlicher Prüfungen: Bei behördlich angeordneten oder Sonderprüfungen (z. B. nach Störfällen oder auf Veranlassung der Aufsichtsbehörde/Unfallversicherung) unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Terminierung, Vorbereitung und Durchführung. Er stellt die Anlage prüfbereit (Entleerung, Freischaltung, Zugänglichkeit) und begleitet die Prüfung fachkundig.

  • Nachweisführung und Prüfbescheinigungen: Für jede gesetzlich vorgeschriebene Prüfung wird eine schriftliche Prüfbescheinigung erstellt. Diese Dokumente (Prüfbericht, Abnahmeprotokoll, Prüfprotokoll) enthalten mindestens Prüfumfang, Ergebnis, festgestellte Mängel, ggf. Auflagen und eine Bewertung der Anlage (z. B. „ohne sicherheitsrelevante Mängel, sicher zu betreiben“ oder „Betrieb nur eingeschränkt bis zur Mängelbeseitigung“) und werden vom Prüfenden unterzeichnet. Alle Prüfberichte werden dem Auftraggeber übergeben und im Anlagen-/Prüfbuch hinterlegt, sodass sämtliche Prüffristen und -pflichten nachgewiesen werden.

Mängelbeseitigung aus wiederkehrenden Prüfungen

Mängel, die im Rahmen wiederkehrender oder außerordentlicher Prüfungen festgestellt werden, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu melden. Kritische Sicherheitsmängel (z. B. Schädigungen drucktragender Bauteile, nicht funktionsfähige Sicherheitsventile, massive Undichtigkeiten) führen dazu, dass die betroffenen Anlagen oder Anlagenteile außer Betrieb zu nehmen sind, bis eine fachgerechte Instandsetzung erfolgt ist. Der Auftragnehmer hat solche Mängel – soweit im Vertragsumfang enthalten – zeitnah zu beheben oder, falls eine direkte Behebung nicht möglich ist, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen (z. B. Absperren des betroffenen Anlagenteils, Reduzierung des Betriebsdrucks, temporäre Stilllegung). In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird ein verbindlicher Reparatur- und Prüfplan vereinbart.

Außerordentliche Prüfungen:

Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen übernimmt der Auftragnehmer auch die Organisation und Durchführung außerordentlicher Prüfungen nach besonderen Ereignissen. Gemäß BetrSichV (§ 16 und Anhang 2 Abschnitt 4) sowie TRBS 1201 sind Druckanlagen außerplanmäßig zu prüfen, wenn Ereignisse eintreten, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten (z. B. Schäden, Unfälle, außergewöhnliche Betriebszustände).

Solche Ereignisse sind u. a.:

  • Unfälle oder Schadensfälle an der Druckluftanlage (z. B. Rissbildung am Druckbehälter, Leitungsabriss, massive Undichtigkeiten mit Druckverlust, Personenschaden im Zusammenhang mit der Anlage).

  • Außergewöhnliche Vorkommnisse wie unzulässige Drucküberschreitungen, Versagen von Sicherheitsventilen, starke Korrosion, Explosionen in Anlagenteilen oder sonstige Einwirkungen, die zu möglichen Beschädigungen geführt haben.

  • Wesentliche Änderungen an der Druckanlage oder ihrer Umgebung (z. B. Austausch oder Änderung eines Druckbehälters, größere Umbauten am Rohrleitungsnetz, Änderung des zulässigen Betriebsdrucks).

Hinweis:

In diesen Fällen organisiert der Auftragnehmer unverzüglich die erforderliche außerordentliche Prüfung.

Die Prüfung ist vor der Wiederinbetriebnahme der betroffenen Anlagenteile durchzuführen. Je nach Schwere des Ereignisses und gesetzlicher Vorgaben erfolgt die Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person oder – bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen und schweren Ereignissen – durch eine ZÜS bzw. einen Prüfsachverständigen. Der Umfang der außerordentlichen Prüfung richtet sich nach dem Ereignis und kann von einer gezielten Überprüfung einzelner Anlagenteile (z. B. Rissprüfung, Wanddickenmessung) bis zur umfassenden Wiederholungsprüfung inklusive Festigkeits- und Dichtheitsprüfung reichen. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst, wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel mehr vorliegen bzw. festgestellte Schäden fachgerecht instand gesetzt und nachgeprüft wurden.

Jährliche Sicherheitsprüfung (BetrSichV-/DGUV-Prüfung) der Druckluftanlage

Diese Leistung umfasst eine jährliche sicherheitstechnische Gesamtprüfung der Druckluftanlage durch eine befähigte Person. Sie ergänzt die in längeren Abständen stattfindenden ZÜS-Prüfungen nach Anhang 2 BetrSichV und dient der Erfüllung der allgemeinen Pflichten aus §§ 3, 10 BetrSichV sowie der DGUV-Regelwerke zum sicheren Betreiben von Arbeitsmitteln.

Im Rahmen der Prüfung werden die wesentlichen Bauteile und Funktionen der Druckluftanlage im spannungsfreien Zustand und im Probelauf begutachtet: Druckbehälter und Rohrleitungen auf äußere Schäden und Korrosion; Sicherheitsventile und Druckregeleinrichtungen auf richtigen Ansprechdruck und Funktionsfähigkeit; Kondensatableiter und Entwässerungseinrichtungen auf Wirksamkeit; Verdichter und Antriebe auf Auffälligkeiten (z. B. Geräusche, Vibration, Leckagen); Überwachungs- und Abschaltfunktionen auf korrektes Ansprechen. Zusätzlich werden Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung, Prüfbuch, Wartungsnachweise) und Kennzeichnungen überprüft.

Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der Mängel und Hinweise dokumentiert. Bei mängelfreiem oder nur geringfügig mangelbehaftetem Zustand kann die Anlage weiter betrieben werden; andernfalls werden Einschränkungen oder Stilllegung einzelner Anlagenteile empfohlen, bis Mängel behoben sind. Die Prüfung wird im Prüfbuch erfasst; eine Prüfplakette oder Kennzeichnung des geprüften Druckbehälters kann ergänzend angebracht werden.

Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen, Schäden oder Stillstand

Wenn ein außergewöhnliches Ereignis die Druckluftanlage beeinträchtigen könnte (z. B. Unfall, längerer Stillstand, unzulässige Druckzustände, Brand in Anlagennähe), ist neben der oben beschriebenen außerordentlichen Prüfung im Sinne der BetrSichV eine anlassbezogene technische Sonderprüfung erforderlich. Diese Leistung deckt solche Sonderprüfungen ab.

Auslöser sind etwa: plötzliche Schäden an Druckbehältern oder Rohrleitungen, Verdacht auf innere Korrosion nach längerer Stillstandsphase, Auffälligkeiten bei Messwerten (z. B. ungewöhnlicher Druckabfall), Fehlfunktionen von Sicherheitseinrichtungen oder relevante Änderungen im Medium oder Betriebsdruck. Der Prüfumfang wird an den Anlass angepasst und kann neben visuellen Inspektionen weitergehende Prüfverfahren (z. B. Ultraschall-Wanddickenmessung, Rissprüfungen, zusätzliche Druckprüfungen) umfassen. Ziel ist es, den aktuellen Sicherheitszustand zu ermitteln und darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen die Anlage wieder freigegeben werden kann. Die Ergebnisse werden mit Bewertung und ggf. Auflagen im Prüfbericht dokumentiert; die Prüfung wird im Prüfbuch vermerkt.

Sachverständigenprüfung überwachungsbedürftiger Druckanlagen

Bestimmte Druckluftanlagen bzw. Druckbehälter unterliegen – abhängig von Kategorie, Druckinhaltsprodukt und Einsatzbedingungen – speziellen Prüfintervallen durch eine ZÜS (z. B. TÜV, DEKRA) als Prüfsachverständige. Grundlage sind BetrSichV §§ 15–16 sowie Anhang 2 Abschnitt 4 „Druckanlagen“ und die dazugehörigen TRBS (insb. TRBS 1201/1203).

Diese Leistung umfasst die Organisation solcher wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen: Der Auftragnehmer prüft die Einstufung der Druckanlage, plant die vorgeschriebenen Anlagenprüfungen und Anlagenteilprüfungen (z. B. innere Prüfung, Festigkeitsprüfung), stimmt Termine mit der ZÜS und dem Betreiber ab und bereitet die Anlage (Entleerung, Öffnen von Mannlöchern, Reinigen) entsprechend vor. Die Prüfung durch den Sachverständigen ist in der Regel umfangreicher und beinhaltet neben der äußeren und inneren Prüfung der Druckbehälter auch Funktionsprüfungen von Sicherheitsventilen, ggf. zerstörungsfreie Prüfverfahren und eine Bewertung der Prüffristen und der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen. Nach Abschluss erstellt die ZÜS einen detaillierten Prüfbericht, der im Prüfbuch hinterlegt wird; ggf. werden Fristen und Auflagen festgelegt.

Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3)

Neben den mechanischen und drucktechnischen Prüfungen muss die elektrische Ausrüstung der Druckluftanlage in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Diese Leistung umfasst die Wiederholungsprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Druckluftstation gemäß DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 60204-1).

In festgelegten Intervallen (typischerweise mindestens jährlich, risikobasiert nach Gefährdungsbeurteilung) führt eine Elektrofachkraft oder eine zur Prüfung befähigte Person die Prüfung durch. Diese umfasst u. a.: Sichtprüfung der elektrischen Betriebsmittel (z. B. Motoranschlüsse, Zuleitungen, Schaltschrank, Klemmen) auf Beschädigungen, Überhitzungsspuren oder Korrosion; Kontrolle der Kennzeichnung, Dokumentation und Schaltpläne; Messungen von Isolationswiderstand und Schutzleiterwiderstand; Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag (z. B. RCD/FI, Erdung) sowie Funktionsprüfung von Not-Aus, Verriegelungen, Grenzwertschaltern und elektrischen Schutz- und Meldeeinrichtungen.

Nach der Prüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, in dem alle Messwerte, Feststellungen und ggf. Mängel dokumentiert sind. Der Prüfer empfiehlt ein nächstes Prüfintervall im Rahmen der zulässigen Höchstfristen; die Prüfung wird im Anlagen-/Prüfbuch dokumentiert und – soweit üblich – durch eine Plakette gekennzeichnet.

Jährliche Prüfung von Druckluftbehältern, Sicherheitsventilen und Schlauchleitungen

Zusätzlich zu den durch ZÜS festgelegten Prüfzyklen der überwachungsbedürftigen Druckbehälter bietet diese Position eine jährliche, praxisnahe Kontrolle der im Betrieb besonders beanspruchten Komponenten der Druckluftanlage. Eine befähigte Person prüft sämtliche vorhandenen Druckluftbehälter (soweit zugänglich) äußerlich auf Korrosion, Beschädigungen, An- und Aufbauten, unzulässige Veränderungen sowie auf den Zustand der Kennzeichnungen und Typenschilder. Sicherheitsventile werden auf freie Anströmung, korrekte Montage, Plombierung und Beschriftung sowie (soweit ohne Zerlegung möglich) auf Plausibilität des Ansprechdrucks geprüft. Schlauchleitungen und Kupplungen werden auf äußere Schäden, Knicke, Undichtigkeiten und ordnungsgemäße Befestigung begutachtet.

Alle Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten, aus dem hervorgeht, welche Komponenten ohne Beanstandung sind, wo Mängel vorliegen und welche Teile ggf. sofort auszusondern sind. Fehlende oder unleserliche Kennzeichnungen werden nach Möglichkeit ergänzt. Die geprüften Komponenten werden im Anlagen-/Prüfbuch dokumentiert. Der Betreiber erhält damit eine aktuelle Übersicht über den Zustand dieser sicherheitskritischen Komponenten und kann notwendige Instandsetzungen oder Ersatzbeschaffungen planen.

Prüfung von Atemluft- und Personenschutzsystemen mit Druckluftversorgung (sofern im Einsatz)

Sofern die Druckluftanlage oder Teile davon zur Versorgung von Atemluft- oder Personenschutzsystemen (z. B. Atemschutzstationen, Druckluftatemgeräte, druckluftversorgte Hauben/Kabinen) eingesetzt werden, ist hierfür eine gesonderte Prüfung erforderlich. Eine hierfür befähigte Person prüft die betreffenden Komponenten auf strukturelle Unversehrtheit (Gehäuse, Aufhängungen, Befestigungen), Funktion und Dichtheit der Anschlüsse, Druckminderer und Armaturen sowie ggf. vorhandene Warn- und Überwachungseinrichtungen (z. B. Unterdruck-/Unterdruckwarnungen, Alarmanzeigen). Zudem wird überprüft, ob ein Rettungskonzept für den Ausfall der Druckluftversorgung existiert und die erforderlichen Notfallmaßnahmen (Ersatzversorgung, Fluchtgeräte) vorhanden sind.

Je nach System und Herstellerangaben werden Funktionsprüfungen und ggf. Belastungs- bzw. Betriebsproben durchgeführt. Prüfungen und Ergebnisse werden in einem eigenen Prüfbericht sowie im Anlagen-/Prüfbuch dokumentiert. Nur einwandfrei geprüfte Atemluft- oder Personenschutzsysteme dürfen weiterhin verwendet werden; mangelhafte Systeme sind bis zur Instandsetzung außer Betrieb zu nehmen.

Intervall-Inspektion zwischen den Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich)

Neben den formellen Jahres- und ZÜS-Prüfungen kann es sinnvoll sein, die Druckluftanlage in kürzeren Intervallen einer Zustandskontrolle zu unterziehen – insbesondere bei hoher Auslastung oder rauen Betriebsbedingungen. Diese Leistung umfasst eine zusätzliche Zwischeninspektion, z. B. im halbjährlichen Rhythmus.

Ein erfahrener Servicetechniker oder Prüfer inspiziert schwerpunktmäßig die besonders belasteten Bauteile: Verdichter (Geräusch, Vibration, Temperaturverhalten), Filter und Trockner (Differenzdruck, Sättigungsanzeige, Kondensatableitung), Druckluftbehälter (äußere Korrosion, Kondensatabführung), Schlauchleitungen und Kupplungen (Verschleiß, Leckagen), Sicherheitsventile (offensichtliche Beeinträchtigungen) sowie die wesentlichen Regel- und Steuerfunktionen (Start-/Stopp-Verhalten, Lastwechsel, Druckband).

Die Ergebnisse werden in einem Kurzbericht zusammengefasst, der frühzeitige Hinweise auf beginnenden Verschleiß gibt (z. B. steigender Differenzdruck, ungewöhnliche Geräusche, häufige Verdichterstarts). So können Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen gezielt vorgezogen werden, bevor es zu Störungen oder Sicherheitsrisiken kommt. Die Zwischeninspektion wird im Prüfbuch oder Wartungsplan vermerkt und unterstützt die risikobasierte Anpassung der Prüffristen gemäß TRBS 1201.

Produktive vorbeugende Instandhaltung: Vorausschauende Wartung der Druckluftanlagen

Ziel ist es, ungeplante Stillstände der Druckluftanlagen zu minimieren, die Lebensdauer von Verdichtern, Druckbehältern, Trocknern, Filtern und Rohrleitungsnetz zu verlängern sowie Betriebssicherheit, Zuverlässigkeit und Energieeffizienz zu erhöhen – in Übereinstimmung mit BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk und einschlägigen DIN-/DIN-EN-Normen (z. B. DIN ISO 8573, DIN ISO 1217, DIN EN 1012). Moderne Predictive-Maintenance-Ansätze nutzen IoT-Daten und Analyse-/Machine-Learning-Modelle, um Zustandsveränderungen früh zu erkennen und Ausfallrisiken zu prognostizieren. Dadurch können Wartungsmaßnahmen optimal geplant, kostspielige Folgeschäden vermieden und Verfügbarkeits- sowie Energieziele unterstützt werden.

Wichtige Aspekte der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung sind:

  • Zustandsüberwachung und Inspektionen: Der Auftragnehmer führt regelmäßige Inspektionsrundgänge und Zustandskontrollen der Druckluftanlagen durch. Geschulte Servicetechniker prüfen unter anderem Verdichter (Geräusche, Vibrationen, Temperatur), Druckbehälter (Korrosion, Beschädigungen, Kondensatabführung), Rohrleitungen (Leckagen, Scheuerstellen, Befestigungen), Trockner und Filter (Differenzdruck, Sättigungsanzeige) sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen (Sicherheitsventile, Druckbegrenzer). Die Intervalle richten sich nach Beanspruchung und Gefährdungsbeurteilung, z. B. monatlich oder vierteljährlich, und dienen der frühzeitigen Erkennung von Abnutzungen und Fehlfunktionen.

  • Condition Monitoring: Sofern die Anlagen über Sensorik oder Diagnosesysteme verfügen (Temperatur-, Druckaufzeichnung, Betriebsstunden, Schaltzyklen, Energieverbrauch, Schwingungssensoren, Taupunktüberwachung), wertet der Auftragnehmer die Daten regelmäßig aus. Trends wie steigende Stromaufnahme, erhöhte Schwingungen oder häufigere Verdichterstarts werden analysiert, um Verschleiß oder Fehlfunktionen frühzeitig zu erkennen. Empfehlungen für zusätzliche Monitoring-Maßnahmen (z. B. Online-Leckagemonitoring, Ölzustandsüberwachung) werden separat vereinbart.

  • Wartung nach Betriebsstunden oder Lastzyklen: Die vorbeugende Instandhaltung orientiert sich auch an tatsächlichen Betriebsdaten. Der Auftragnehmer erfasst Betriebsstunden, Starts/Schaltzyklen und Belastungsprofile einzelner Komponenten (z. B. Filter, Trockner, Ölabscheider) und stellt sicher, dass vom Hersteller vorgegebene Wartungsintervalle nach Betriebsstunden oder Lastzyklen eingehalten werden.

  • Geplante vorbeugende Reparaturen: Verschleißteile werden rechtzeitig ausgetauscht, größere Revisionen (z. B. Generalüberholung von Verdichtern, Austausch von Trocknern) werden vorausgeplant und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Maßnahmen erfolgen idealerweise in geplanten Stillstandsfenstern.

  • Schmier- und Betriebsstoffmanagement: Schmierstellen (Lager, Getriebe, Antriebe) werden gemäß Wartungsplan versorgt. Ölstände, Kühlmittel, Kompressor- und Getriebeöle sowie ggf. Wärmeträgerflüssigkeiten werden kontrolliert. Ölproben können zur frühzeitigen Verschleißerkennung genommen werden. Auffällige Befunde führen zu angepassten Inspektionsintervallen oder Reparaturempfehlungen.

  • Kalibrierung von Sicherheitseinrichtungen und Messstellen: Sicherheits- und Messfunktionen (Drucksensoren, Druckschalter, Sicherheitsventile, Temperatur- und Taupunktsensoren, Durchflussmesser, Alarm- und Abschaltschwellen) werden regelmäßig geprüft und kalibriert. Testauslösungen und Plausibilitätsprüfungen stellen sicher, dass die Anlage innerhalb zulässiger Parameter betrieben wird und Schutzfunktionen zuverlässig reagieren.

  • Regelmäßige Wartung: Die planmäßige Wartung orientiert sich an Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsbedingungen und bisherigen Prüfergebnissen. Ziel ist der Erhalt des Soll-Zustands, Vermeidung vorzeitigen Verschleißes, Sicherung der Energieeffizienz und kontinuierliche Gewährleistung der Betriebssicherheit. Die Wartungsplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Leistungsinhalte der Wartung u. a.:

  • Wartungsplanung: Für jede Druckluftanlage wird ein Wartungsplan erstellt, der alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle und -umfänge beinhaltet. Typische Intervalle (z. B. tägliche Sichtkontrollen durch Betreiberpersonal, monatliche/vierteljährliche Serviceeinsätze, jährliche Gesamtwartung) werden unter Berücksichtigung von Nutzungshäufigkeit, Betriebsstunden und Umgebungsbedingungen festgelegt. Die Terminplanung erfolgt abgestimmt mit der Produktion bzw. Nutzung des Auftraggebers, um Wartungsstillstände planbar zu minimieren. Der Wartungsplan wird bei Bedarf (z. B. nach Störungen, Umbauten oder geänderten Betriebsprofilen) vom Auftragnehmer aktualisiert.

  • Durchführung der Wartungsarbeiten: Alle im Wartungsplan vorgesehenen Arbeiten werden termingerecht durch fachkundiges Personal durchgeführt. Typische Tätigkeiten sind u. a.: Reinigung von Verdichtern, Kühlern, Filtern und Schaltschränken; Austausch bzw. Reinigung von Filterelementen; Kontrolle und ggf. Nachstellen von Riemen, Verschraubungen und Armaturen; Schmierung von Lagern und bewegten Teilen; Funktionsprüfungen der Steuerung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen; Kontrolle und Entleerung von Kondensatsammelstellen; Sichtprüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen auf Undichtigkeiten oder Korrosion. Verschleißteile werden im Rahmen der Wartung rechtzeitig ersetzt, bevor Grenzzustände erreicht sind.

  • Abstimmung mit Herstellervorgaben: Der Auftragnehmer berücksichtigt verbindlich die aktuellen Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller der Druckluftaggregate und Komponenten. Vorgeschriebene Spezialprüfungen oder -wartungen (z. B. Verdichterüberholung nach definierter Betriebszeit, Trocknermedium- oder Filterwechsel nach Herstellerangaben, spezifische Drehmomentkontrollen an Schraubverbindungen) werden in den Wartungsplan integriert und fristgerecht ausgeführt. Soweit erforderlich, werden vom Hersteller freigegebene Ersatzteile, Öle, Schmierstoffe und Filtermaterialien verwendet, um Sicherheit, Effizienz und Gewährleistungsbedingungen zu erfüllen.

  • Vermeidung von Betriebsunterbrechungen: Wartungsarbeiten werden möglichst vorausschauend und außerhalb produktionskritischer Zeiten durchgeführt. Der Auftragnehmer plant Einsätze so, dass Verfügbarkeits- und Druckluftqualitätsanforderungen eingehalten werden (z. B. Wartung einzelner Verdichter bei parallel laufenden Maschinen). Durch gezielte vorbeugende Maßnahmen (z. B. rechtzeitiger Tausch kritischer Komponenten kurz vor Erreichen der erwarteten Lebensdauer) werden ungeplante Stillstände und Notfalleinsätze reduziert.

  • Sicherheitsmaßnahmen während der Wartung: Während Wartungsarbeiten stellt der Auftragnehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen sicher. Die betroffenen Anlagenteile werden drucklos gemacht, elektrisch freigeschaltet, gegen Wiedereinschalten gesichert (Lockout/Tagout) und deutlich gekennzeichnet. Wartungspersonal trägt die erforderliche persönliche Schutzausrüstung; Arbeiten in engen Räumen, auf Podesten oder in Verdichterräumen mit erhöhter Lärmbelastung erfolgen nach einschlägigen Arbeitsschutzregeln. Erforderlichenfalls werden Freigabescheine (z. B. für Arbeiten in geschlossenen Räumen) und Absturzsicherungen eingesetzt.

Planmäßige Wartung und Inspektion (nach Herstellerangaben/GBU)

Diese Leistung umfasst die regelmäßige planmäßige Wartung der Druckluftanlage entsprechend den Herstellerangaben und den Festlegungen aus der Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist es, durch vorbeugende Instandhaltung die Verfügbarkeit, Sicherheit und Energieeffizienz der Anlage sicherzustellen und Störungen oder Unfälle zu vermeiden. Im Rahmen der Wartung werden alle vom Hersteller empfohlenen Wartungsschritte durchgeführt: Dazu gehören typischerweise ein definierter Schmier- und Serviceplan, bei dem Lager, Getriebe, Riemenantriebe und bewegte Bauteile mit geeigneten Schmiermitteln versorgt und Filtereinsätze, Ölabscheider und Trocknermedien gemäß Intervall getauscht werden.

Darüber hinaus erfolgt eine systematische Inspektion der Anlage: Kontrolle der Verdichter (Geräusch, Temperatur, Vibration), der Kühler und Lüfter, der Druckbehälter (äußere Korrosion, Kondensatabführung), des Rohrleitungsnetzes (Leckagen, Befestigungen), der Kondensatableitung und der Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventile, Druckbegrenzer, Not-Aus). Flüssigkeitsstände (Öl, Kühlmittel) werden geprüft und bei Bedarf ergänzt oder gewechselt. Alle Befunde werden in einer Mängelliste mit Priorisierung dokumentiert (kritische Mängel, mittelfristig zu beheben, Hinweise). Abschließend wird ein Wartungsprotokoll erstellt, in dem durchgeführte Arbeiten, verwendete Materialien und empfohlene Maßnahmen festgehalten sind.

Durch die planmäßige Wartung erfüllt der Betreiber gleichzeitig seine Pflichten aus BetrSichV und TRBS 1112 (Instandhaltung). Die Wartung nach Herstellerangaben stellt sicher, dass die Druckluftanlage im vorgesehenen Sollzustand betrieben wird. Kleinere Verschleißteile und Betriebsstoffe können – sofern im Vertrag vorgesehen – in der Pauschale enthalten sein, größere Ersatzteile werden über ein gesondertes Ersatzteilmanagement abgerechnet.

Öl-/Getriebeservice an Antrieben der Druckluftanlage (falls fällig)

Einige Komponenten der Druckluftanlage – insbesondere ölgeschmierte Verdichterstufen, Getriebe von Antriebsaggregaten oder Kühlerlüftern – erfordern in bestimmten Intervallen einen Ölwechsel bzw. eine Überprüfung des Schmieröls. Diese Leistung beinhaltet den Öl- bzw. Getriebeservice, sofern er nach Herstellervorgabe oder aufgrund von Befunden aus Wartung/Ölanalyse fällig ist.

Der Servicetechniker entnimmt das Altöl über geeignete Ablasspunkte, fängt es auf und führt es einer fachgerechten Entsorgung zu. Anschließend befüllt er das Aggregat mit dem herstellerkonformen Frischöl in der vorgegebenen Menge und Spezifikation. Bei dieser Gelegenheit werden Dichtungen, Entlüftungsfilter, Ölstandsanzeigen und Gehäuse auf Dichtheit und Beschädigungen geprüft. Auffälligkeiten wie starke Verunreinigungen oder Metallabrieb im Altöl werden dokumentiert und dem Auftraggeber gemeldet; bei Bedarf empfiehlt der Auftragnehmer weitergehende Untersuchungen (z. B. Getriebediagnose, Schwingungsmessung).

Der Öl- bzw. Getriebeservice wird im Wartungsprotokoll dokumentiert (Datum, Betriebsstunden, Ölqualität/-menge, besondere Beobachtungen). Durch die Einhaltung der Ölwechselintervalle und die Überwachung des Schmierstoffzustands wird die Lebensdauer der Antriebe erhöht, die Effizienz verbessert und das Risiko von Ausfällen infolge Mangelschmierung reduziert. Diese Maßnahme trägt wesentlich zur Erfüllung der Instandhaltungspflichten nach BetrSichV und den Herstellervorgaben bei.

Vorbeugende Instandhaltung

Über die turnusmäßige Wartung und die vorgeschriebenen Prüfungen hinaus umfasst der Leistungsumfang auch eine umfassende proaktive vorbeugende Instandhaltung (provI) der Druckluftanlagen. Ziel der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung ist es, die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Druckluftversorgung (Verdichterstationen, Druckbehälter, Trockner, Filter, Rohrleitungsnetz, Sicherheitseinrichtungen) langfristig zu maximieren, ungeplante Stillstände zu minimieren und die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern. Der Auftragnehmer entwickelt hierzu ein Konzept, das zustandsorientierte und vorausschauende Maßnahmen einschließt und sich an BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk sowie Herstellerangaben orientiert.

Alle vorbeugenden Tätigkeiten sind so auszurichten, dass ungeplante Stillstände der Druckluftversorgung minimiert werden. Der Erfolg der vorbeugenden Instandhaltung spiegelt sich direkt in der hohen Verfügbarkeit der Druckluftanlagen wider (gemessen an definierten KPI, z. B. technische Verfügbarkeit, ungeplante Stillstandszeiten, Leckagequote, spezifischer Energieverbrauch). Der Auftragnehmer nutzt hierfür das Spektrum moderner Instandhaltungsstrategien (zustandsorientiert, intervallbasiert, daten- und zustandsbasiert/predictive) und passt das Maßnahmenpaket laufend an die gewonnenen Erkenntnisse aus Störungsanalysen, Condition-Monitoring-Daten und Betriebsstatistiken an.

Entstörungsdienst und Instandsetzung

Trotz sorgfältiger Wartung kann es zu Störungen oder technischen Defekten an Druckluftanlagen kommen, die einen schnellen und kompetenten Einsatz erfordern. Der Auftragnehmer stellt daher einen umfassenden Entstörungsdienst zur Verfügung, inklusive Rufbereitschaft, um in solchen Fällen umgehend eingreifen zu können und die Druckluftversorgung möglichst schnell wiederherzustellen.

Die Instandsetzung der Druckluftanlage erfolgt nach Möglichkeit unmittelbar vor Ort. Der Techniker behebt den Defekt durch Instandsetzung oder Komponententausch. Beispiel: Fällt ein Verdichteraggregat aus und steht ein geeignetes Ersatzaggregat oder Ersatzmotor bereit, wird dieses eingebaut, elektrisch angeschlossen, in die Steuerung integriert und die Anlage anschließend getestet; danach erfolgt ein Probelauf unter Last, bevor die Station wieder freigegeben wird. Sollte eine sofortige Reparatur nicht möglich sein (z. B. weil ein Spezialbauteil fehlt oder ein größerer Schaden an Druckbehälter, Rohrleitungsnetz oder Steuerung vorliegt, der umfangreiche Arbeiten erfordert), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend über den voraussichtlichen Stillstand und ergreift Übergangsmaßnahmen. Übergangsmaßnahmen können sein: temporäre Druck- oder Liefermengenbegrenzung (z. B. Reduzierung des Netzdrucks), Zuschaltung von Miet- oder Reserveverdichtern, priorisierte Versorgung kritischer Verbraucher oder organisatorische Anpassungen (z. B. Verlagerung energieintensiver Prozesse).

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei solchen Notfallplanungen.

  • Notfälle und Sicherheit: Tritt eine Störung auf, die die Sicherheit von Personen gefährden könnte (z. B. massive Druckluftleckage mit umherpeitschenden Schläuchen, Überdruck an einem Druckbehälter, Versagen von Sicherheitsventilen oder Brand-/Explosiongefahr in Verdichterräumen), hat die Sicherheit absolute Priorität. Der Auftragnehmer weist sein Personal an, in solchen Fällen zuerst den Gefahrenbereich abzusichern, die Anlage – soweit möglich – drucklos zu machen, die Energiezufuhr (elektrisch) abzuschalten und das Personal des Auftraggebers zu warnen. Die betroffenen Anlagenteile sind deutlich zu kennzeichnen (z. B. Absperrung, Hinweis „Anlage außer Betrieb – Störung“) und gegen unbeabsichtigtes Wiederanfahren zu sichern. Erst wenn die Gefahr beseitigt ist (z. B. Druck abgebaut, leckageverursachende Leitung provisorisch verschlossen, defektes Bauteil gesichert oder ausgebaut), werden Reparaturarbeiten durchgeführt. Der Auftragnehmer hält in der Rufbereitschaft Notfallpläne bereit, z. B. für den Ausfall der zentralen Druckluftversorgung eines kritischen Prozesses (z. B. Steuerluft für Prozessanlagen), um Risiken zu minimieren (z. B. ggf. Alarmierung von Feuerwehr/Spezialfirmen bei Brand-/Explosionsgefahr oder bei Personenschäden). Solche Szenarien sollten idealerweise vorab mit dem Auftraggeber definiert und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

  • Einsatzdokumentation: Jeder Störungseinsatz wird vom Auftragnehmer dokumentiert. Direkt nach Abschluss der Entstörungsarbeiten erstellt der Techniker einen Störungsbericht, der folgende Punkte enthält: Zeitpunkt der Meldung und des Eintreffens, Beschreibung der Störung, festgestellte Ursache (z. B. Bauteilversagen, Verschleiß, Bedienfehler), durchgeführte Maßnahmen (Reparatur/Teilersatz), aufgewendete Zeit, verwendete Ersatzteile/Materialien, verbleibende Restarbeiten (falls nötig), Ergebnis der Funktionsprüfung nach Reparatur sowie Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme. Dieser Bericht wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt (z. B. vor Ort an einen Ansprechpartner und zusätzlich digital im Wartungs- bzw. CAFM-System erfasst). So ist für den Auftraggeber transparent nachvollziehbar, welche Ausfälle auftraten und wie schnell sie behoben wurden; die Daten können zudem zur Optimierung der vorbeugenden Instandhaltung genutzt werden.

  • Ersatzteilmanagement: Eng verzahnt mit dem Entstörungsdienst ist das Ersatzteilmanagement. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, kritische Ersatzteile für die Druckluftanlagen entweder selbst auf Lager zu halten oder deren schnelle Verfügbarkeit beim Hersteller/Lieferanten durch entsprechende Vereinbarungen sicherzustellen. „Kritisch“ sind Komponenten, deren Ausfall zu einem längeren Stillstand der Druckluftversorgung führen würde und die nicht kurzfristig beschaffbar sind. Hierzu stimmt der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber eine Liste solcher Teile ab (z. B. Verdichtermotoren/-stufen, Trocknermodule, zentrale Steuerungskomponenten, Frequenzumrichtermodule, sicherheitsrelevante Armaturen). Für weniger kritische Teile garantiert der Auftragnehmer dennoch eine schnelle Lieferkette (z. B. Expressversand über Nacht). Dieses Ersatzteilmanagement stellt sicher, dass im Störungsfall die Reparatur nicht an fehlenden Teilen scheitert oder sich unnötig verzögert.

Hinweis:

Mit diesem Entstörungsdienst-Konzept wird gewährleistet, dass Ausfallzeiten minimiert werden und die Produktions- und Versorgungssicherheit beim Auftraggeber hoch bleibt. Die einzuhaltenden Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Verfügbarkeitszusagen werden im Rahmen der Service-Level-Vereinbarungen (SLA) verbindlich geregelt. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, diese Vorgaben durch ausreichend qualifiziertes Personal, geeignete Ausrüstung, Ersatzteilvorhaltung und organisatorische Vorkehrungen jederzeit zu erfüllen.

Dokumentation sämtlicher Maßnahmen

Eine lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen an den Druckluftanlagen ist integraler Bestandteil der technischen Betriebsführung. Sie dient mehreren Zwecken: dem Nachweis der Betreiberpflichten (gegenüber Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern, Auditoren), der Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit von Wartung und Reparaturen sowie der Informationsbasis für zukünftige Instandhaltungsentscheidungen (z. B. Anpassung von Wartungsintervallen, Austauschstrategien, Investitionsentscheidungen).

Anforderungen und Leistungen in diesem Bereich sind:

  • 24/7-Rufbereitschaft: Der Auftragnehmer richtet eine ständige Rufbereitschaft ein, die außerhalb der planmäßigen Arbeitszeiten (abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen) erreichbar ist. Über eine zentrale Störungs-Hotline oder ein vergleichbares Meldesystem können Mitarbeiter des Auftraggebers Störungen an der Druckluftanlage jederzeit melden. Es ist sicherzustellen, dass Anrufe oder Meldungen unverzüglich entgegengenommen oder innerhalb kurzer Zeit (max. 30 Minuten) beantwortet werden. Die Rufbereitschaft umfasst qualifiziertes Personal, das eine erste Beratung/Anleitung am Telefon geben kann (z. B. zur Sicherung der Anlage, Abschalten/Entlüften betroffener Anlagenteile, Erstmaßnahmen) und bei Bedarf Servicetechniker vor Ort alarmiert.

  • Reaktionszeiten und Entstörung vor Ort: Der Auftragnehmer garantiert kurze Reaktionszeiten, um im Störungsfall die Verfügbarkeit der Druckluftversorgung schnellstmöglich wiederherzustellen. Konkrete Vorgaben zu Reaktionszeiten werden in den Service Level Agreements festgelegt. Als Richtwert gilt: Bei kritischen Störungen, die den Betrieb wesentlich beeinträchtigen (z. B. Totalausfall der Druckluftstation, der den Produktionsfluss stoppt, sicherheitsrelevante Leckagen oder Überdrucksituationen), ist ein Techniker des Auftragnehmers innerhalb weniger Stunden (z. B. max. 2 Stunden) vor Ort beim Auftraggeber. Bei nicht kritischen Störungen (Teilausfall, der die Produktion nicht unmittelbar gefährdet) kann eine längere